Werbung
LEO

Sie scheinen einen AdBlocker zu verwenden.

Wollen Sie LEO unterstützen?

Dann deaktivieren Sie AdBlock für LEO, spenden Sie oder nutzen Sie LEO Pur!

 
  •  
  • Übersicht

    Sprachlabor

    Worin besteht der Unterschied zwischen...

    Betrifft

    Worin besteht der Unterschied zwischen...

    Kommentar
    ... beschuldigen, anklagen, bezichtigen?

    Er war des Mordes bezichtigt worden.
    Er war des Mordes angeklagt worden.
    Er war des Mordes bezichtigt worden.

    Haben die drei Satze gleiche Bedeutung?

    Vielen Dank!!!

    In italiano significano tutti e tre "accusare, incolpare".
    In tedesco i tre termini hanno sfumature differenti?
    Verfasser tedesco65 (1157826) 01 Jun. 18, 16:32
    Kommentar
    Ganz kurz :
    bezichtigt - irgendjemand behauptet das
    angeklagt - die Staatanwaltschaft hat auf aufgrund eines (dringenden) Tatverdachts (nach einer polizeilichen Ermittlung) formell Anklage erhoben
    #1Verfasser no me bré (700807) 01 Jun. 18, 18:01
    Kommentar
    Super Erklarung!
    Eine andere kleine Frage... bitte...
    "Beschuldigen" und "bezichtigen" haben doch gleiche Bedeutung, oder?
    #2Verfasser tedesco65 (1157826) 02 Jun. 18, 10:07
    Kommentar
    Im Duden online findest du immer gute Beispielsätze, welche die feinen Bedeutungsunterschiede recht gut erklären, zudem Synonyme, siehe

    Aber ja, die beiden sind praktisch bedeutungsgleich, mit einem kleinen Unterschied: beschuldigen wird auch in der amtlichen Sprache verwendet (von der Polizei des Diebstahls beschuldigt), bezichtigen nicht.
    #3Verfasser Arjuni (944495) 02 Jun. 18, 11:06
    Kommentar

    bezichtigen und beschuldigen sind nicht ganz bedeutungsgleich (wie aus dem Duden schon zu entnehmen ist):


    bezichtigen: jemandem in anklagender Weise die Schuld für etwas geben

    beschuldigen: jemandem etwas zur Last legen, jemandem die Schuld an etwas geben


    bezichtigen ist also wesentlich stärker als beschuldigen.


    Was die amtliche Sprache betrifft: in den späten 70ern gab es die amtliche Sprachregelung, sogenannte "Bekennerschreiben" (der RAF zum Beispiel) als "Selbstbezichtigungsschreiben" zu bezeichnen. Das war natürlich sprachlich ein Witzkonstrukt, da sich eben diese Gruppen nicht in selbst anklagender Weise zu ihren Taten bekannten, sondern mit ihren Taten ja Missstände anklagen wollten…



    #4Verfasser cedeh (1201469) 10 Aug. 18, 16:52
     
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  
 
 
 
 
 ­ automatisch zu ­ ­ umgewandelt