Comment | Die Bedeutung, auf die diese "sprachlich versierte Person" hinweist, gibt es natürlich, aber es eben nicht die einzige Bedeutung:
"übernehmen: 1. a) etwas, was einem übergeben wird, entgegennehmen: das Staffelholz ü.; eine Sendung ü.. b) als Nachfolger in Besitz, Verwaltung nehmen, weiterführen: er hat die Praxis, das Geschäft [seines Vaters] übernommen; [...] 3. etw. von jmd. anderem sich zu eigen machen, nun selbst anwenden, verwenden: Gedanken, Ideen, Methoden ü.; eine Regelung ü. [...]"
Duden. Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in sechs Bänden. 1976-1981.
Vermutlich war der Gebrauch von übernehmen in der Bedeutung drei ursprünglich eine bildliche Übertragung von Bedeutung eins; gegenwartssprachlich wird dies aber wohl kaum mehr als Bild aufgefasst (kann daher auch kein "schiefes Bild" sein), sondern es handelt sich um eine eigenständige, etablierte Bedeutung. |
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