Kommentar | Die feminine Abwandlung der Namen mit "-cki", "-ski", "-dzki" auf "-cka", "-ska", "-dzka" ist aus gesetzlichen Gründen vorgeschrieben, so dass die bürgerlichen Namen in der Tat so gehandhabt werden. Die Formen mit "-owa"/"-ina" und "-ówna"/"-anka" für Eherfrauen resp. Töchter eines Familiennamenträgers wurden in den 1950ern aus dem bürgerlichen Namen getilgt, so dass die weibliche Form der männlichen gleicht, jedoch nicht gebeugt wird.
Es besteht aber ein dritter Fall: adjektive Namen, die nicht mit "-cki", "-ski", "-dzki" enden. Beispiele: "Wolny", "Masny", "Dymny", "Brzegowy". Da dies in der Verordnung über Standesakten nicht eindeutig definiert wird, besteht hier in der Praxis ein Wahlrecht, d.h. die Braut darf entscheiden, ob sie die speziell weibliche oder die Grundform des Namens annimmt. So heißt eine ehemalige Fernsehpersönlichkeit Magda Masny, während eine bekannte Schauspielerin Anna Dymna heißt. Bei der weiblichen Form des Namens "Brzegowy", d.h. "Brzegowa", konnte man im Übrigen vor der Reform nicht sicher sein, ob ihr Mann "Brzegowy" oder "Brzeg" heißt. |
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