Ich halte diese Diskussion, zumindest in Hinblick auf Leo, für eine Überreaktion.
Die Zitatfreiheit ist dadurch gegeben, dass ein Zitat einen Zweck hat, der von der Mitteilung des Inhalts abweicht oder darüber hinausgeht. Satzbeispiele aus dem Internet, die auf Leo der Begründung eines Vokabelvorschlags dienen, fallen eindeutig unter die Zitatfreiheit (im angelsächsischen Raum, wenn auch nicht ganz identisch gehandhabt, fair use). Oder glaubt jemand, ein Wörterbuch, das einen Satz von Grass oder Jelinek anführt, um den Gebrauch eines bestimmten Verbs zu demonstrieren, müsste demnächst eine Urheberabgabe dafür zahlen?
Gleiches gilt für das Zitat von Gedichtzeilen oder -strophen, wenn es um das Verständnis oder die Übersetzung geht. Strittig wird es, wenn das Gedicht oder das Prosastück so mitgeteilt wird, dass sein künstlerischer Wert Absicht der Mitteilung ist. Wenn ich also unter "Gedichte, bei denen mir die Tränen kommen" im Quasselzimmer einen kompletten Text von Rolf Hochhuth einstelle, dann verstößt das (und verstieß schon längst) gegen das Urheberrecht.
Was heißt das eigentlich, JanZ, dass "das Leistungsschutzrecht (leider) ... schon länger gilt"?
Wenn ich im Internet die Panikparolen lese ("Tod der Meinungsfreiheit", "wie Journalisten in der Türkei leben", "die alten Säcke verstehen das Internet nicht" usw.), dann frage ich mich, was die jungen Säcke so verstehen. Dass das Internet die Urheberfrage und die Frage der fairen Behandlung der Urheber in bisher nicht gekanntem Maße stellt, ist gar keine Frage. Und dass die Gesetzgeber (noch) weitgehend mit der Lösung der Probleme überfordert sind, wohl auch nicht. Aber "alles umsonst und sofort" ist kein Rezept für eine sinnvolle Lösung und keine Grundlage für die notwendige Diskussion (siehe Kommentare zum Link in #0).