Ein kleiner technisch vorbelasteter Exkurs kann auch hier nicht schaden:
"biegen" würde man etwas, das nicht a priori gelenkig ist, aber immerhin hinreichend (elastisch und/oder plastisch) verformbar ist, um nicht gleich zu zerbrechen.
Man kann einen Gegenstand auch "verbiegen" (was eine plastische, also bleibende Verformung andeutet, durchaus auch im metaphorischen Sinne - ein verbogener Charakter ist auch denkbar).
"beugen" würde man z. B. ein Gelenk oder funktionsähnliche Anordnungen (Wirbelsäule, wie in #5 erwähnt) im Körper - also eine dafür vorbestimmte Stelle oder Region.
... wenn man denn nicht vom "Beugen eines Willens" spricht, den man wiederum nicht "biegen" würde, aber auch ohne hierzu vorbestimmte Stellen durchaus beugen kann...
Auch "verbeugen" existiert, hat aber üblicherweise keine plastische / bleibende Verformung zur Folge.
EDITH merkt zu #5 ("@2 Man kann die eigenen Finger nach hinten biegen!") noch an, dass es sich bei diesem durchaus möglichen Vorgang aber nicht um den bestimmungsgemäßen Gebrauch, sondern eher um Gewaltanwendung, z. B. zum Erzwingen einer Aussage oder zum Erzeugen eines Knackgeräuschs, handelt...