In Deutschland gibt es ein gesetzlich festgelegtes Begnadigungsrecht ... das aber nicht nach Gutdünken und für politische Freunde missbraucht werden soll / kann ...
https://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Au...Grundlagen/verfassungsrechtliche-grundlagen-node.html
... Zu den wichtigsten weiteren Aufgaben zählen:
der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63 GG),
die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers (Art. 63, 67 GG) und der Bundesminister (Art. 64 GG),
die Auflösung des Bundestages (Art. 63 Abs. 4 Satz 3, Art. 68 GG),
die Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen (Art. 82 GG),
die Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der Offiziere und Unteroffiziere (Art. 60 Abs. 1 GG),
das Begnadigungsrecht für den Bund (Art. 60 Abs. 2 GG),
das Ordensrecht des Bundes. ...
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_60.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 60
... (2) Er übt im Einzelfalle für den Bund das Begnadigungsrecht aus. ...
https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_g...
Article 60
...(2) He shall exercise the power to pardon offenders on behalf of the Federation in individual cases. ...
Weitere, tiels detaillierte Informationen, auch zu anderen Ländern, gibt es hier : https://de.wikipedia.org/wiki/Begnadigung
Soweit ich mch erinnern kann, werden Begnadigungen meist für Leute gewährt, die sowieso im Laufe der nächsten Monate ihre Strafe abgesessen hätten ...