Hallo,
an dieser Frage bin ich auch persönlich sehr interessiert. Deshalb finde ich die Antwort von Ludwig sehr interessant. Offensichtlich wird man als Fahrer eines Kleinlieferwagens von der Polizei als "beruflich unterwegs" eingeordnet, was ja in Frankreich und Deutschland erlaubt ist.
In Deutschland sind offiziell touristische Übernachtungen verboten. Aber im Hotel kontrolliert das niemand, wenn man als Einzeltourist beim Empfang angibt, man sei beruflich unterwegs. (diese Angabe beruht auf persönlicher Erfahrung)
Käme eine Polizeikontrolle, würde ich einen freien Beruf vorgeben (Künstler/Unternehmer auf Geschäftsreise usw.) Da ich eine Polizeikontrolle im Hotel noch nicht persönlich erlebt habe, kann ich nicht sagen, ob man damit durchkommt. Aber ich vermute, wahrscheinlich doch.
> Nirak: Beruflich darf man in ganz Deutschland im Hotel übernachten.
In Bezug auf Frankreich bin ich sehr an der praktischen Durchführbarkeit einer Einzelreise interessiert. Ich habe zwar schon einmal diesbezüglich hier nachgefragt, aber der Verweis auf das Dokument: https://media.interieur.gouv.fr/attestation-c... ist mir zu wenig. Denn danach ist es verboten. Mich interessiert aber die Praxis, wie z. B. von Ludwig, vor allem, ob man nachts mit dem Auto weite Strecken fahren kann. Denn - wenn das couvre-feu wirklich kontrolliert wird, dann dürfte in Frankreich nachts ab 20 Uhr praktisch kaum noch ein PKW unterwegs sein. Ist das denn tatsächlich der Fall? Das wäre ja für die Polizei ein Fest. Nachts auf der Autobahn alle Pkw-Fahrer zu kontrollieren, wäre an den Mautstationen ja sehr leicht.