Könnte es sein, dass hier etwas verwechselt wird?
In Deutschland wird eine rechtlich bindende Ehe vor einem Standesbeamten geschlossen. Der erklärt "kraft seines Amtes" das Brautpaar zu gesetzlich verbundenen Eheleuten.
Die Kirchen erkennen die gesetzliche Trauung für ihre Mitglieder nicht an und bestehen auf einer eigenen "Trauung". Allerdings ist gesetzlich geregelt, dass die Kirchen nur Eheleute trauen dürfen. Geistliche machen sich strafbar, wenn sie ein unverheiratetes Paar trauen.
Es mag sein, dass diese Straftat nicht mehr konsequent geahndet wird.
Früher gab es einen Kuppeleiparagraphen, außerdem war die "wilde Ehe" sozial geächtet. Noch früher gab es Kriegerwitwen mit einer ordentlichen Rente, die nicht durch eine Eheschließung verloren gehen sollte. Diese Gründe, dem Umfeld eine Ehe vorzugaukeln, sind inzwischen entfallen.
Ich gehe aber davon aus, dass das Gesetz wieder vollumfänglich zur Anwendung kommt, wenn ein Geistlicher, egal welcher Fachrichtung, Minderjährige oder gar Kinder traut.
Einen Unterschied gibt es gegenüber früher:
Bei meiner ersten Eheschließung vor über 40 Jahren wurde die blaue Heiratsurkunde "für kirchliche Zwecke" ganz automatisch mit den übrigen Hochzeitspapieren übergeben. Bei der zweiten Heirat vor gut einem Jahr hat der Standesbeamte bei der Bestellung des Aufgebots gefragt, ob wir auch eine Heiratsurkunde für eine kirchliche Trauung brauchen.