#8: Von impfungsbedingten Wohnungskündigungen habe ich bisher weder in einem demokratischen noch in einem autoritären noch in einem totalitären Staat gehört. Letztere haben vielleicht solche Vorgänge verheimlicht oder vertuscht, aber für die EU zumindest würde ich das ausschließen.
Ungeimpfte wurden auch bisher noch nicht als Bioterroristen bezeichnet oder wegen einer (angeblichen) Straftat verurteilt. Oder du beziehst dich auf China, Nordkorea, vielleicht noch Venezuela, Laos oder Kuba?
Was in Armeniervierteln in Jerusalem für Regeln gelten, weiß ich nicht.
Denn die aktuelle Hysterie hat m.E. mehr religiöse als wissenschaftliche Züge, die Impfung wird mit einer Heilsverkündung assoziiert.
Scheidungen wegen Impfdifferenzen mit Verweigerung des Sorgerechts für Ungeimpfte werden auch noch kommen. Dürfte darauf hinauslaufen, dass ungleich geimpfte Ehen etwa so häufig werden wie interkonfessionelle im 17. Jh.
Wer verkündet denn hier das Heil? Drosten, Lauterbach etc. betätigen sich nicht als Priester, Päpste oder Ähnliches. Lauterbach hat sich auch nicht zum Kalifen ausgerufen oder so.
#21 erklärt es gut: Laut dem Sprecher des Uniklinikums, Wolfgang Fürweger, gebe es zwar noch keine Ex-post-Triage, bei der bei einer nicht ausreichenden Anzahl an Beatmungsplätzen ein Patient extubiert wird, um den Platz einem anderen intensivpflichtigen Patienten zu geben.
Die katastrophalste Form der Triage ist die ex-post-Triage: Man tut aktiv etwas, wobei der Patient vermutlich stirbt - man exturbiert ihn. Dramatisch, aber etwas weniger katastrophal, ist eine ex-ante-Triage: Dabei unterlässt man "nur" die Behandlung eines Patienten, weil zwei Patienten nur ein noch vorhandenes Beatmungsgerät benötigen. Mildere Formen einer Triage entstehen, wenn beispielsweise entschieden wird, welcher (eigentlich zu kranke) Patient früher auf die Normalstation verlegt wird, um ein Intensivbett "frei"zubekommen.
Über Triage und ihre verschiedenen Formen und rechtlichen Auswirkungen - nicht mehr ganz frisch, da vom letzten Oktober - hier ein LTO-Artikel:
Das fragte sich am Mittwoch das Who-is-Who der deutschen Strafrechtslehre bei einer Online-Tagung zur Triage in der Strafrechtswissenschaft, veranstaltet von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Lehrstuhlinhaber in Würzburg, und Prof. Dr. Elisa Hoven, Inhaberin des Strafrechtslehrstuhls in Leipzig.
Diskutiert wurde über grundsätzliche strafrechtliche Fragen und so manches rührte an Grundlagen des deutschen Strafrechts. Die Strafrechtler stellten sich aber auch anderen Perspektiven und sogar der Realität.
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Zählt jeder Mensch gleich? Schließt die sogenannte Basisgleichheit es aus, Vorgaben dafür zu machen, wer leben und wer sterben darf? In einer nach Angaben von Elisa Hoven repräsentativen Umfrage der Universität Leipzig, des MPI und der Forschungsgruppe g/d/p sollten 1.069 Teilnehmende entscheiden, wem von zwei Erkrankten sie das lebensrettende Beatmungsgerät zuteilen würden oder ob das Los entscheiden sollte. Dabei zeigten die Menschen sich vor allem von zwei Kriterien überzeugt. Zumindest bei einem erheblichen Altersunterschied stellten sie ab auf das Alter der fiktiven Betroffenen: Vor die Wahl gestellt, einen 80-Jährigen oder einen Fünfjährigen zu retten, entschieden sich 77 Prozent für das Kind, 20 Prozent der Befragten für das Los.
Die Juristen taten sich damit schwerer. Was sowohl Prof. Dr. Thomas Weigend von der Universität Köln als auch Prof. Dr. Helmut Frister und der Philosophieprofessor Prof. Dr. Dieter Birnbacher aus Düsseldorf als diskriminierend rundweg ablehnten, hält Elisa Hoven für fair: Die Lebenserfahrung, die die Alten schon gemacht hätten, würde den Jungen sonst genommen.
Die auch von der Direktorin des Max-Planck-Institut, Prof. Dr. Tatjana Hörnle, vertretene vermittelnde Auffassung, das Alter dann zu berücksichtigen, wenn andere klinische Faktoren nicht zur Differenzierung geeignet sind, ist in der Praxis schon Realität. Das Alter werde erst entscheidungsrelevant, wenn zwei Patienten in der gleichen Prioritäten-Gruppe sich nur im Alter unterscheiden, erklärte Dr. Markus Wehler, Direktor der Zentralen Notaufnahme in der Augsburger Uniklinik.
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