Jetzt wo du es sagst, glaube ich mich daran zu erinnern. Tatsächlich gibt es diese Entscheidung dazu:
VfGH: „A.C.A.B.“ keine Anstandsverletzung
Das Schwenken der Fahne stelle keine konkrete Beschimpfung von Polizisten dar, das Hochhalten „von derartigen Transparenten bei einem Fußballspiel durch Fans“ sei „jedenfalls in einer Gesamtsicht nicht geeignet, den Tatbestand der Anstandsverletzung zu erfüllen.“
Das ist juristisch sicher diskutabel. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat auch schon festgestellt:
Wie bereits der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) des Landes Oberösterreich am 21.03.2011 festgestellt hat, erfüllt ein öffentliches Zur-Schau-Stellen eines Transparentes mit der Aufschrift „All Cops are Bastards" den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Oö. PolstG.
Eine Bestrafung wegen Anstandsverletzung ist durch die in § 1 Abs1 Oö. PolStG normierte Subsidiaritätsklausel dann nicht gehindert, wenn sich die Beleidigung nicht gegen einzelne konkrete Polizeibeamte - womit eine Heranziehung des § 115 StGB ausscheidet -, sondern gegen die Polizei als solches (die als bloßes Hilfsorgan nicht unter den Behördenbegriff des § 116 StGB fällt; vgl zB OGH 21.7.1981, 10 Os 133/80; sa Leukauf/Steininger, Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 1992 Rz 7 zu §116 StGB) richtete. (UVS Oberösterreich vom 21.03.2011, VwSen-301015/2/Gf/Mu).
Unabhängig davon, ob er sich gerade noch auf der legalen Seite bewegt oder nicht, halte ich es für grob unanständig, zu provozieren und dann zu sagen, "ätsch, es ist gar nicht gemeint wonach es aussieht, ihr könnt mir nichts anhaben!"
Von dem her hoffe ich nicht, es finde sich noch eine hartnäckige Rechtsanwältin, die das für ihn klarstellt.
Da muss man sich dann auch nicht wundern, wenn es immer mehr Angriffe auf Ordnungs- und Rettungskräfte aller Art gibt.