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Es gibt keine "offiziellen" und "inoffiziellen" Übersetzungen. Es gibt Übersetzungen von Muttersprachlern und von Nichtmuttersprachlern, gute und schlechte. Das Bundessprachenamt kann allenfalls einen offiziellen englischen Text herausgeben, was aber nichts über die sprachliche Qualität und Richtigkeit aussagt. Das ist auch der Grund, warum bei heiklen Rechtstexten, die in mehreren Sprachen erscheinen (UNO, EU), eine davon (die Ausgangssprache) als einzig rechtsverbindliche festgelegt wird.