Comment | Und hier für alle, die den Originaltext nicht lesen können (oder wollen?):
Schriftliche Erklärung zur Untertitelung aller öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme in der EU
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf die Artikel 3, 13, 149 und 151 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
– gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union sicherstellen sollte, dass alle Bürger den gleichen Zugang zu Informationen, Bildung und Kulturgütern haben,
B. in der Erwägung, dass in Europa über 83 Millionen Menschen von einem vollständigen oder teilweisen Hörverlust betroffen sind und dass sich dieses Problem in der alternden europäischen Bevölkerung noch weiter verschärfen wird,
C. in Erwägung des allgemeinen Zugangs zum Fernsehen in Europa und der Tatsache, dass das öffentlich-rechtliche Fernsehen eine öffentliche Aufgabe erfüllen muss, die unter anderem darin besteht, seine Zuschauer zu informieren und zu bilden,
D. in der Erwägung, dass die derzeitigen Technologien eine Simultanuntertitelung der Fernsehprogramme (auch der Live-Programme) ermöglichen, wie das Beispiel des Fernsehsenders BBC zeigt, der sich verpflichtet hat, ab April 2008 sein gesamtes Programmangebot zu untertiteln,
1. vertritt die Ansicht, dass die Untertitelung aller öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme in der EU unerlässlich ist, um zu gewährleisten, dass alle Zuschauer, einschließlich der Tauben und der Schwerhörigen, Zugang zum vollständigen Programmangebot haben; ist der Auffassung, dass dadurch außerdem das Erlernen von Fremdsprachen gefördert wird;
2. fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, mit dem die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in der EU dazu verpflichtet werden, alle Programme zu untertiteln;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner allen Regierungen der Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Rat zu übermitteln. |
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