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  • Topic

    German Laws

    Comment
    Hello,
    Being a foreigner in Germany I don't feel so comfortable not knowing my rights nor the laws in general over here. Can anyone recommend some books that I can buy or even a reliable website where I can read up about the law when I have questions?

    The current question I have concerns safety. If the Verwaltung requires me to lock the front and back house door 24 hours a day, is that ok? What about a quick escape in case of a fire? What about if I am injured and cannot climb the stairs each time to unlock the door downstairs when I have a guest? Is there any black and white concerning this topic? Perhaps from the fire marshall?

    Any information is greatly appreciated!
    Cheers,

    Author miamibremen (279037) 28 Jun 08, 01:10
    Comment
    Sorry, I can't offer legal advice, but expecting the front door to be locked 24 hours a day is ridiculous even by German standards. It is relatively common to lock up after 22:00 (which I personally never bother with, to be honest), but I've never even heard of locked doors during the day.
    Hope somebody can help with some laws!
    #1Author Gibson (418762) 28 Jun 08, 01:21
    Comment
    Gibson beat me to it on the "lock up after 22:00) - here's a link that looks promising:

    http://www.immowelt.de/Recht/Mietrecht/index....
    #2Author Carly-AE (237428) 28 Jun 08, 01:23
    Comment
    OT - I think Germany is probably the only country in the world to have regulated per law, when babies can cry, roosters crow, cows moo, frogs croak... :-))
    #3Author Carly-AE (237428) 28 Jun 08, 01:24
    Comment
    And here's the entire "BGB" online: http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/
    #4Author Carly-AE (237428) 28 Jun 08, 01:30
    Comment
    Och, Carly, jetzt tust du uns Deutschen aber Unrecht! Frösche sind geschützte Tiere, die quaken dürfen, wann immer sie wollen.

    Und dass Babies nicht schreien dürfen, hat einen einfachen Grund: Die Kurse zum Thema "Wie knebele ich ein Baby" erhalten Arbeitsplätze!

    (Also... Punkt 1 ist wahr, Punkt 2 - das glaubt doch hoffentlich niemand, oder?)
    #5AuthorSCNR28 Jun 08, 02:01
    Comment
    I am well aware that my country loves rules and regulations. But the case above seems a little bit exaggerated. So my advice is: if you are injured and it is not convenient for you to lock that bloody door, don't do it. On the other hand I wouldn't worry about a fire either. Wherever it is that you live in Germany, it is not London after all.
    #6AuthorLondoner(GER)28 Jun 08, 02:10
    Comment
    @ miamibremen

    Nur um ganz sicher zu gehen, dass kein Missverständnis vorliegt:

    Sollen die Türen wirklich abgeschlossen (locked) oder nur verschlossen/geschlossen (closed) gehalten werden?
    #7Authoreszett.de (374487) 28 Jun 08, 02:19
    Comment
    Hallo,

    also ich schliesse meine Türe immer wenn ich in meiner Wohnung bin. Also ich drehe den Schlüssel immer 2 mal um und verriegle noch die Türe mit einem Sicherheitsbolzen, denn wir haben einfach zuviele "komische Gestalten" bei uns im Hause.....


    Gruss Heinz
    #8AuthorMieter28 Jun 08, 05:35
    Comment
    As to general questions about the law: in Hamburg there is something called öffentliche Rechtsberatung, perhaps that exists in other cities as well. You can take your questions there.

    Annother good idea is to check you local public library or bookstore in the Ratgeber section. Germans beeing law abiding as it is, there is always a book on any given problem.

    As to laws around housing and renting: there is a book called Mietrecht für Mieter. It is very helpful and you should be able to find it in the public library.
    #9AuthorElfriede28 Jun 08, 06:30
    Comment
    Ob die Tür abgesperrt werden muss ist nicht im Gesetz, sondern in der Hausordnung geregelt, und die stellt der Vermieter individuell zusamman. Er darf aber keine absurden Anforderungen stellen , sondern nur was zumutbar und mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar ist.
    Wohnst du in einer gefährlichen Gegend, in der viele zwielichtige Gestalten rumschleichen, wird der Vermieter eventuell fordern dürfen, dass die Eingangstüre 24 Std am Tag abgesperrt bleibt.
    Der Einzelfall entscheidet.
    #10Author CARIOCA (324416) 28 Jun 08, 07:00
    Comment
    Some law books you can order and have sent to you for free:

    Basic Law for the Federal Republic of Germany
    http://www.bundestag.de/htdocs_e/info/infomat...

    Grundgesetz
    Zur Zeit vergriffen - nur Download
    http://www.bundestag.de/interakt/infomat/grun...

    Various publications (to have them sent, put them in the basket then go to the checkout)
    http://www.bmj.bund.de/enid/5e797bbaa181053e1...

    Basically, if you trawl through the government sites they will usually send you their publications for free, and often also in English.
    #11Author CM2DD (236324) 28 Jun 08, 09:56
    Comment
    Hallo CM2DD, es geht, wie schon mehrfach geschrieben, in dem Fall nicht um Gesetze, sondern um die Hausordnung.
    #12Author manni3 (305129) 28 Jun 08, 10:04
    Comment
    Wenn wir wirklich von der Haustür eines Mietshauses reden, ist es so wie CARIOCA schreibt: reines Vertragsrecht. Dabei muß die Hausordnung im Mietvertrag für verbindlich erklärt worden sein.
    Natürlich ist das Krähen von Hühnern etc. nicht "gesetzlich" geregelt, aber wenn es Konflikte dieser Art gibt, und das wird auch in den USA so sein, und die Gerichte angerufen werden, müssen sie entscheiden. Wie sie im Einzelfall entscheiden, muß man sich dann genau ansehen. Die Presse greift nur Fälle auf, die auf dem Papier absurd aussehen; die 98% der Urteile, die den Streit ordentlich entschieden haben sind keine Meldung wert.
    #13Author judex (239096) 28 Jun 08, 10:08
    Comment
    @ miamibremen, vielleicht kannst Du den betreffenden Wortlaut, den Dir die Hausverwaltung geschrieben hat, hier einstellen.

    Ich kenne das aus Mehrfamilienhäusern so, dass die Haustür von außen nur mit dem Schlüssel geöffnet werden kann (oder dem el. Türöffner aus der Wohnung), von innen aber mit der Türklinke. Dann ist die Tür aber nur geschlossen und nicht abgesperrt.
    Im Einzelfall kann das aber auch je nach Türschloss verschieden sein.
    #14Author manni3 (305129) 28 Jun 08, 10:35
    Comment
    manni (Nr.12), es geht um Gesetze im allgemeinen und einen konkreten Fall, der sich vermutlich auf die Hausordnung bezieht.
    #15AuthorEmliy28 Jun 08, 10:37
    Comment
    Hi judex! OK - aber solche Urteile habe ich oft genug in seriöse Presse gelesen...mir war nur nicht bewußt, daß Gerichte über solche Klage gezwungen sind, zu urteilen.
    #16Author Carly-AE (237428) 28 Jun 08, 11:57
    Comment
    Sorry that I am just responding, I went to sleep shortly after I posted the question.

    In the Hausordnung it states that it must be locked from 22-6 o'clock. But one of my neighbors has decided, since there was an attempted burglery in 2004, that the door should always be locked.

    @ comment 7 (eszett.de): The door, in a normal case, can only be opened with a key from the outside unless you buzz someone in. But they want it to be locked, where you must also use a key to open it from the inside. Once my bf was trapped in the stairwell because our apartment door was blown shut by the wind and he didn't have his key to get back in the apartment or to get out of the building!

    @ comment 10 (carioca): We live in an average German neighborhood, not a dangerous place at all. I walk home alone at night, it is a safe place.

    We have been living here over a year and have followed the lock down without complaint. Now, 2 1/2 weeks ago my bf tore his ACL (Kreuzband durchgerissen) and cannot run down the stairs each time we have visitors. So when I go to work during the day, I leave the door unlocked. But when I am home, I run down the stairs and open the door. Lately we have been getting many visitors, due to the EM and since my bf cannot go anywhere they all come here to see him and watch the games at our place. So I was telling my friendly neighbor, in the stairwell, that in case he finds the door unlocked, it was us. My crazy neighbor was eavesdropping and afterwards rang my doorbell and started yelling at me! Now they have started other petty nuisance behavior against this unlocked door thing, for example hanging a sign over my bf's wheelchair saying the only exceptions to having the door unlocked is for "Handwerker, Kinder, Besucher, etc. am Tage". I am so angry that they are intolerant of my bf's pain and inability to walk, and consequently start this mini terror campaign against us! That is why I was hoping it is somewhere in black and white that what we are doing is acceptable. I don't want them to cause us to get thrown out of our apartment! We have enough stress from his very slow recovery and inability to work, and our bills because of it, and now these people are making a mountain out of a molehill.

    Thanks for the links CM2DD and carlyAE
    and the info on the öffentliche Rechtsberatung and books at the library
    I'll have a look at that.

    Any comments on my situation?

    #17Author miamibremen (279037) 28 Jun 08, 12:10
    Comment
    Ich finde, eure Besucher sollten jeweils bei eurem "crazy neighbour" klingeln, damit dieser sie rein und raus lässt ;-))
    #18Authoreszett.de (374487) 28 Jun 08, 12:23
    Comment
    @ miamibremen and the wheelchair-oaky, shame, I feel very sorry for you getting stuck in your flat and having to deal with a bunch of nitpickers.

    I hope you recover soon.
    I have a tip for you, when my grandmother broke her leg, the doctor told her not to walk up and down the staircase, so she climbed along the gutter to get down and up again.
    #19AuthorBerliner28 Jun 08, 12:35
    Comment
    @miamibremen: Bzgl. der Frage nach dem Feuer - viele Schlösser haben eine Panikfunktion, d.h. sie sind abschließbar, von außen nur mit Schlüssel zu öffnen, von innen jedoch immer (auch ohne Schlüssel). - Im Zweifelsfall bei der Verwaltung anregen.
    #20Author h h (38469) 28 Jun 08, 13:04
    Comment
    miamibremen, Die Geschichte hoert sich wirklich nicht gut an.
    Wenn in der Hausordnung steht, dass die Tuer nur von 22-6 Uhr verschlossen sein muss, und nur dieser eine Nachbar darauf besteht, dass sie immer verschlossen ist, ist es eine Frage wie weit ihr gehen wollt. Meiner Meinung nach seid ihr im Recht weil die Hausordnung ja nur vorschreibt, dass die Tuer nachts abgeschlossen sein muss.
    Mir schient, dass es fast schon zu spaet ist um vernuenftig mit dem Nachbarn zu reden, ich wuerde es aber dennoch versuchen, zumal es sich ja nur um die paar Wochen handelt bis dein Freund wieder fit ist. (Wenn ich dich richtig verstehe wart ihr ja vorher mit der Regelung einverstanden und habt mitgemacht.)

    Wohnt ihr zur Miete? Dann wuerde ich, in dem Fall dass ihr euch nicht einigen koennt, den Vermieter einschalten, ansonsten koennte man aus gegebenem Anlass eine Hausversammlung einberufen, also mit den anderen Eigentuemern darueber reden.
    Eigenltich scheint mir eszetts Vorschlag eine gute Idee zu sein, die ich dem Nachbarn an euerer Stelle vorschlagen wuerde, nur damit ihr zeigt, dass ihr kompromissbereit seid ;-)
    #21Author Emily Chambers (310963) 28 Jun 08, 13:34
    Comment
    Obwohl auch den Meinung bin, dass die "crazy neighbors" nicht das Recht haben, darauf zu bestehen, dass die Tür rund um die Uhr verschlossen bleibt, denke ich, dass die Situation ziemlich verfahren ist.

    Es gibt Menschen, die alles als einen Affront gegen sich werten. Wenn man sie mit der Absurdiät ihres Verhaltens konfrontiert, verschlimmert dies das Gefühl des Ungerecht-Behandelt-Werdens nur noch. Wenn sie einem nicht so auf die Nerven gehen würden, würde ich Mitleid mit diesen Leuten haben, da sie mMn zutiefst unglücklich sein müssen.

    Ich könnte mir vorstellen, dass diese Nachbarn zu dieser Art von Leuten gehören. Alles was man unternimmt, und da mag man noch so im Recht sein, wird dazu führen, dass sie sich angegriffen fühlen und den "Terror" noch verstärken.

    Vielleicht solltet ihr sie zum Kaffee und Kuchen einladen, euer Leid klagen und ihnen in Allem Recht geben. Von einem solchen Überraschungsangriff überwältigt, sind sie vielleicht bereit Zugeständnisse zu machen.
    #22AuthorRämpftl (263958) 28 Jun 08, 15:03
    Comment
    Ich würde nicht zu weit entgegenkommen. Miamibremen und Familie haben sich an die Hausordnung zu halten aber nicht an die Sonderwünsche eines Mitmieters. Speziell, dass der verlangt, dass ein Behinderter (wenn auch nur zeitweise) bei jedem Klingeln die Treppe runterspringen soll, halte ich für unverschämt. Einen Zettel an den Rollstuhl??? Der hat wirklich einen Knall. Ich würde mich schnellstens mit der Hausverwaltung/Vermieter in Verbindung setzen und ggf. gemeinsam mit deren Vertreter ein Gespräch mit dem Meckerer führen. Allein mit solchen Leuten streiten bringt selten was, und "entgegenkommen" ist in dieser Situation das Falsche (der Verletzte braucht seine Schonung).
    #23Author GuggstDu (427193) 28 Jun 08, 19:31
    Comment
    So wie ich das sehe hilft da nur eins. Bei der Verwaltung anrufen, die ganze Situation schildern (warten was die dazu sagen, da man ja nix falsch gemacht hat wird man wahrscheinlich Rückendeckung bekommen) und den "lieben" Nachbarn ignorieren. Das einzige was gilt ist die Hausordnung und für die ist sicher NICHT dieser Nachbar zuständig (auch wenn er das wahrscheinlich so sieht :-) ).
    ... und Ruhe bewahren auch wenn's schwerfällt. :-)

    #24Authorweißnich28 Jun 08, 20:12
    Comment
    Thema Pass:

    Isn't it necessary to have your passport with you, anytime!?
    #25Author ad.joe (236303) 28 Jun 08, 20:54
    Comment
    @ ad.joe: German have to HAVE a Personalausweis or a Reisepass, but it is a (pretty common) myth that we are obliged to have it WITH US anytime. (There is an "Ausweispflicht", but no "Mitfuherungspflicht".)

    I suppose, however, that different rules apply for non-Germans, who have to have with them their passports, their "Meldebestaetigungen", their "Aufenthaltsgenehmigungen", or something equivalent.
    #26AuthorLondoner(GER)28 Jun 08, 21:21
    Comment
    ad.joe: Generelle Rechtsberatung jetzt? ;-)
    Das mit der Ausweis-Mitführungspflicht ist ein Gerücht. Deutsche sind verpflichtet, ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu besitzen. Mitführen müssen sie ihn nicht. Nicht-Deutsche müssen sich mittels Pass oder Personalausweis ihres Landes und falls erforderlich Visum ausweisen können. Ob es bei Visumspflichtigen eine Mitführungspflicht gibt, weiß ich nicht.
    #27Author GuggstDu (427193) 28 Jun 08, 21:24
    Comment
    ich meinte natürlich Pass für Ausländer, smile
    #28Author ad.joe (236303) 28 Jun 08, 21:37
    Comment
    Wie schon geschrieben, vermute ich, dass nur Visumspflichtige tatsächlich den Pass dabei haben müssen (EU-Bürger sind ja in vielem den Bundesbürgern gleichgestellt).
    #29Author GuggstDu (427193) 28 Jun 08, 21:51
    Comment

    was für eine gruselige Lage! Ich würde mich an die Hausverwaltung wenden, den Fall schildern, sagen, dass ihr die ganze Zeit Rücksicht auf die Macken dieses einen Mieters mit seinem übersteigerten Sicherheitsgefühl genommen habt, nun aber eine Pause und selbst Rücksicht braucht. Das würde ich schriftlich tun, mit einer Kopie an diesen Mieter. Ich würde auch klar sagen, dass die Situation nicht zur Genesung deines Freundes beiträgt, und dass es für ihn schlicht gefährlich ist, ständig auf der Treppe unterwegs zu sein und ob der andere Mieter denn bereit wäre, für etwaige durch die Rücksichtnahme auf seine Macke entstandenen Schäden aufzukommen.

    Wir lebten einmal über einer Unternachbarin, die sich schrecklich über angeblichen Lärm bei uns aufregte, was so weit ging, daß sie uns morgens um vier die Polizei in die Wohnung schickte, weio unser Kühlschrank angesprungen war. Sie beschimpfte uns ständig und warf auch schon mal mit Gegenständen. Ein einziger Brief unseres Anwalts mit sanfter Androhung von Konsequenzen hat da geholfen.

    Lasst euch boß nicht alles gefallen und dem armen Invaliden gute Besserung!
    #30AuthorElfriede29 Jun 08, 07:51
    Comment
    @miamibremen: I agree with GuggstDu and Elfriede: You shouldn't be pandering to this "crazy neighbour", and writing a letter to the building administration (Hausverwaltung) or the landlord with a copy to the neighbour in question is a good idea.

    You mention that it is in fact just one of the neighbours (the crazy one?) who wants the main door locked at all times. You should mention this in your letter too, since I very much doubt if he has the right to demand that the other tenants adhere to his own personal "regulations", and the Hausverwaltung may be interested to know about it.

    If the door does not have the safety feature others have mentioned, whereby the door can be opened from the inside even if locked, then this could also be a fire hazard. (Write in your letter: "ist das feuerpolizeilich überhaupt zulässig?").

    The main door of a residential building only offers limited security anyway. First of all, you don't know what people your neighbours are letting in, and - in Austria at least - a surprising number of people are in possession of a "Postschlüssel", meaning that they have access to all residential buildings at any time.

    Personally, I think your neighbour would be well advised to have himself committed, preferably in a locked ward. Then he could be sure no-one is going to break in... ;-)
    Or has he got a few "Leichen im Keller" that he doesn't want anyone to find...?

    Hope your bf gets well soon :-).
    #31AuthorMary nz/a (431018) 29 Jun 08, 15:55
    Comment
    Why do you need to bother the Hausverwaltung with this? I can't see that it's anything to do with them. The fact that the matter happens to concern something happening in the house strikes me as rather irrelevant: this is a private matter between you and your neighbours.

    Anyway, it is your neighbour who wants you to do something (something that you are evidently bound neither contractually, nor in any other way, to do), not the other way round. There's no need for you to take any action at all.

    #32AuthorXY30 Jun 08, 10:32
    Comment
    @32: Yes, there is a need for action, als miamibremen is clearly uncomfortable with the situation and one should not feel uncomfortable in one's home.

    The neighbour, beeing crazy, cannot be talked to, the other neighbours don't seem to be overly helpful, the fact that miami is a foreigner seems to be taken advantage of and someone just needs to bring the situation down to a level where nobody gets screamed at and no notes are being pinned to weheelchairs.

    So go for it, Miami, and let us know if there is progress.
    #33AuthorElfriede30 Jun 08, 10:44
    Comment
    wheelchairs - sorry.
    #34AuthorElfriede30 Jun 08, 10:46
    Comment
    Verwechselt bitte nicht:

    Gesetz
    Hausordnung/Vermieter
    Versicherung
    Nachbar

    Das Gesetz erlaubt es, die Tür 24 Stunden am Tag offen zu stehen zu lassen, wenn Du das willst.

    Wenn Dein Vermieter was anderes will, halte Dich besser daran. Dann stehts ja auch im Mietvertrag oder in der Hausordnung.

    Deine Versicherung wird wollen, dass Du Dein Eigentum angemessen vor Diebstahl schützst.

    Was Dein Nachbar will, ist schlichtweg egal.
    #35AuthorTürabschliesserin30 Jun 08, 10:58
    Comment
    Das Problem ist ja nicht, dass es gegen irgendein Gesetz, ja noch nicht mal gegen die Hausordnung verstösst, wenn der andere Miter die Eingangstür abschließt (sei denn die Hausordnung sagt, dass man das nicht darf).
    Aber angesichts der Situation des Rollstuhlfahrers (anscheinend wohnen miamibremen und Freund nicht im Erdgeschoss und ohne Fahrstuhl) schränkt das Verhalten des Mieters dessen recht ein, Besuch zu empfangen (der logischerweise keinen Schlüssel besistzt), da derFreund als Rollstuhlfahrer nicht die möglichkeit hat die Treppen selbständig hinunterzufahren (geschweige denn wieder hinauf) und die Tür zu öffnen. miamibremen ist nicht verpflichtet immer Daheim zu sein, um ggf. die Tür zu öffnen.

    Daher, XY, sollte, wenn der Mieter nicht mit sich reden lässt, was offensichtlich der Fall ist, die Hausverwaltung eingeschaltet werden. Wenn das nicht hilft, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. So "einfach" ist das.
    Und wenn der andere Mieter angst vor nem Einbruch hat, wird die Verwaltung ihm sicher nicht verbieten ein Sicherheitsschloss an seiner Tür anzubringen. (Wäre übrigens einen Vorschlag wert. Wer weiß, ob der daran gedacht hat).
    #36AuthorKlorix30 Jun 08, 11:07
    Comment
    Ich habe verstanden, dass das Problem darin bestand, dass der Nachbar fordert, dass die Tür abgeschlossen wird. Eine solche Forderung kann man getrost ignorieren.

    Wenn der Nachbar richtig Ärger macht, kann man natürlich dagegen vorgehen. Dann geht es aber um das Verhalten das Nachbarn und nicht um Frage des Türabschließens/-nicht-Abschließens.

    Übrigens, wenn es weder illegal ist, noch gegen die Hausordnung verstößt, die Tür ständig abgeschlossen zu halten, ist es fraglich, ob es sinnvoll wäre, diesbezüglich rechtliche Schritte einzuleiten.
    #37AuthorXY30 Jun 08, 11:31
    Comment
    Entschuldige, ich habe meine Gedanken etwas ungeordnet verfasst, besser gesagt zwischendurch abgewandelt und etwas den Bezug zu deinem Beitrag verloren.

    Es ist durchaus richtig, den Mieter zu ignorieren, wenn er das nur fordern würde, aber ich habe das so verstanden, dass er die Tür auch tatsächlich abschließt. Ich stelle mir vor dieser Mensch geht jede Stunde oder so hin und schließt ab.
    Unter den gegebenen Umständen ist das für miamibremens Freund, der, wenn ich alles richtig verstanden habe, ebenso Mieter in diesem Haus ist, eine Einschränkung seiner Freiheit besuch empfangen zu dürfen. Und das ist der eigentliche Grund, warum ich denke, dass hier zumindest, wenn der Nachbar nicht hören will, zumindest die Hausverwaltung eingeschaltet werden sollte.
    Es ist also das Zusammenspiel von Gegebenheiten, die das Problem ausmachen.
    #38AuthorKlorix30 Jun 08, 11:44
    Comment
    Wenn es in so einem Haus aber nun einmal Schwierigkeiten unter den Bewohnern gibt, die auf dieser Ebene nicht gelöst werden können, weil ein verrückter Nachbar völlig unvernünftig ist und nicht mit sich reden lässt, dann muss miamibremen auf den eigenen Vermieter (Eigentümer der Wohnung) zugehen und der wiederum muss dies in einer Eigentümerversammlung bzw. mit dem Verwalter klären. Grundsätzlich ist die Hausordnung einzuhalten - was hier heißt, dass NACHTS abzuschließen ist - aber nicht tagsüber!!!

    So etwas ist schon lästig, noch dazu wenn ein Bewohner gesundheitlich nicht in der Lage ist, dauernd zur Türe zu flitzen, aber ich kenn das Problem auch. Wir wohnten einmal zur Miete in einem Haus, in dem außer uns 3 jeweils alleinstehende Omas wohnten. Die haben uns wirklich im Sommer abends um 21 Uhr und im Winter um 20 Uhr die Haustüre abgeschlossen ... logischerweise hatten wir die Dachwohnung... und waren nur noch am Rennen!

    Ich würde jedenfalls ein offenes Gespräch erst einmal mit dem eigenen Vermieter führen. Wenn das ein halbwegs vernünftiger Mensch ist, wird er Verständnis für die Lage haben und alle weiteren Schritte veranlassen.
    #39Authorzotti30 Jun 08, 11:50
    Comment
    Ich sehe das auch so, ein konstruktives Gespräch ist immer die beste Lösung. Solchen Streiten liegt oft nichts anderes als mangelnde Kommunikation zu Grunde.
    #40AuthorXY30 Jun 08, 11:58
    Comment
    Hi,

    I would strongly recommend what #31 suggested: Check for the "feuerpolizeiliche Vorschriften", or ask e.g. the "Mieterbund". In our area (BW) there has to be a escape route that is not blocked. Therefore, it is not legal to lock the door to our house at any time, since we don't have a "panic lock"! However, if you have a second door out, to the yard, that could be sufficient. I don't think this differs much in other areas. This could be brought to the attention of your landlord and /or "Verwalter".

    A friend used to live on the 6th floor of an old building without elevator. When we left him after 22:00, he gave us his key and we dropped it in his mailbox (inside), leaving the door unlocked. I think he didn't invite anyone for the time between 22:00 and 6:00 ;-)
    #41Author Udo(de) (58) 30 Jun 08, 12:19
    Comment
    Hi Maimi, you can sure ask your Vermieter, but be aware that he does not have much say in things. Once he has let an appartment, he can bark but not bite. He can talk or mediate, but as for crazy renters, his hands are bound. It is also a question, where to draw the line. One of our neighbors used to clean her windows in the buff. A neighbor from the opposite side of the street complained to the landlord, who finally told him to offer tickets for his balcony - there was absolutely nothing the landlord could do (I guess in this case he couldn't have cared less).

    The fire regulations are a different matter. If there are codes, even the landlord gets some dentures and can, even has to, make sure these are enforced.
    #42Author krazy_mom (D) (238333) 30 Jun 08, 12:35
    Comment
    In #40 meinte ich, ein kostruktives Gespräch mit dem Mieter wäre die beste Lösung.
    #43AuthorXY30 Jun 08, 12:57
    Comment
    OT @ krazy_mom: Ich kenne "dentures" nur in der von LEO angegebenen Bedeutung
    Dictionary: denture
    und verstehe Deinen letzten Satz daher nicht ganz - vielleicht eine umgangssprachliche Bedeutung, die man bei New Entry vorschlagen könnte? Sonst verrate bitte zumindest hier, was das heißt :o)
    #44Author Dragon (238202) 30 Jun 08, 13:09
    Comment
    Dragon, das bezieht sich auf "can bark, not bite". Toothless vs. mit Zähnen. (denke ich mir zumindest) Aber dentures kenne ich auch nur als 3. Zähne.
    #45Authorspinatwachtel30 Jun 08, 13:20
    Comment
    Ah, danke, spinatwachtel, doch kein Fall für New Entry, sondern nur ein Fall von Brett vor dem Kopf ;o)
    #46Author Dragon (238202) 30 Jun 08, 13:23
    Comment
    Ich würde so tun, als wäre noch gar nichts vorgefallen und einfach höflich dem Vermieter Bescheid sagen, dass aufgrund einer vorrübergehenden Gehbehinderung das Abschließen der Tür nicht immer geschehen kann.
    Wenn es ein normaler Mensch ist, wird er darauf eingehen und sagen, dass das OK wäre. Dann habt ihr sowas wie eine Sondergenehmigung und der crazy neighbor kann gar nix machen (selbst wenn er androht sich beim Vermieter zu beschweren).
    Dem zuvorkommen und damit Wind aus den Segeln nehmen.
    #47AuthorAnjaF30 Jun 08, 13:41
    Comment
    Wow, all of these nice responses.
    So far I have decided never to speak with this woman again, since she cannot be reasoned with. I have been avoiding involving the Verwaltung or the Vermieter since I don't want to be labeled as a complainer; however, if the neighbors do bring this topic up again, then I will have to write a letter to the Verwaltung.

    Now, when we signed the lease, this was what we signed:

    SICHERHEIT
    1. Die Haustür muß von 22 bis 6 Uhr verschlossen gehalten werden. Hierfür ist jeder Bewohner oder dessen Besucher, der das Haus zwischen 22 und 6 Uhr betritt oder verlässt, verantwortlich.
    5. Aller behördlichen Vorschriften, besonders die der Ordnungs-, Bau- und Feuerpolizei sind auch dann zu beachten, wenn in dieser Hausordnung kein ausdrucklicher Hinweis erfolgt.

    When we got the apartment, he Verwaltung mentioned to us that our neighbors, who have been living here for many years and have thus appointed themselves Hausmeister, would like the door to be locked at all times. This was not in writing and sounded more like a request. By the sound of the request (tone and facial expression) I think that the Verwaltung is aware that the neighbor is a bit off (Schraube locker). Most people, when dealing with the crazies, say "Ja, ja" to have their peace, including the Verwaltung, without actually taking anything seriously.

    For those of you curious about the note above the wheelchair, it stated (exactly, including the number of exclamation points):

    Dass die Haustür immer abzuschliessen ist, wurde so mit der Hausverwaltung abgesprochen!!!!!
    Es ist keine eigenmächtige Handlung eines Mieters!!!
    Es dient der Sicherheit (vor Einbrüchen) aller Mieter!!!
    Das hat bisher immer gut geklappt!!!
    Ausnahmen (durch Aushang) hat es auch vorher gegeben (Wie: Handwerker, Kinder, Besucher, etc. am Tage)
    signed H.H. Schxxxxxx


    To the Leo users
    Thanks for the get well wishes!


    #48Author miamibremen (279037) 30 Jun 08, 15:15
    Comment
    Oh Mann, die haben wirklich eine Macke.
    Du musst von folgendes ausgehen:
    1.Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Die nachträgliche mündlich mitgeteilte Einfügung der Allround-Sperrregelung ist also nicht deswegen ungültig/unverbindlich, weil es nicht schriftlich im Vertrag steht.
    2.Allerdings findet sich in diesen üblichen Mietverträgen die man so überall sieht meist die Klausel drin: „Vertragsänderungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform“.
    3.Selbst formgemäße Klauseln können ungültig sein und unverbindlich, wenn sie z.B. gegen das AGB-Gesetz verstoßen, wofür dein Fall einiges spricht. Da es nur ein kurzfristiges Problem handelt, dürfte es sich nicht lohnen, gegen die Nachbarn vorzugehen. SIE wollen etwas von dir, also, wenn sie irgendwelche Maßnahmen ergreifen kannst du immer noch zum Anwalt gehen.
    Zur Information über deine Rechte in Deutschland könntest du zu einer Verbraucherschutz-Beratungsstelle gehen, in meiner Stadt gab es auch Broschüren über diese Sachen beim Einwohnermeldeamt. Richtige Bücher empfehle ich nicht, es sein denn, du willst Jura studieren…
    #49Author CARIOCA (324416) 01 Jul 08, 13:50
    Comment
    @ carioca

    Thanks for the info on where to find out about some laws!
    #50Author miamibremen (279037) 01 Jul 08, 19:28
    Comment
    Ich empfehle für alle Fälle eine Haftpflichtversicherung (für Haushalt usw.)abzuschließen...
    #51Author CARIOCA (324416) 01 Jul 08, 19:33
    Comment
    Carioca,
    1. klar können Verträge auch mündlich geschlossen werden. Dafür bedarf es aber einer Einigung, also eines beidseitigen Aktes, eine einseitige Vertragsänderung ist in der Regel nicht möglich.
    2. Die Schriftformklausel kann man, auch konkludent, mündlich abbedingen, d.h. wenn ich mit meinem Vertragspartner einig bin, das etwas anderes gelten soll als schriftlich vereinbart, haben wir die Schriftform wirksam abbedungen und es gilt die neue Regelung. Ausnahme: das Gesetz sieht Schrift- oder eine andere Form vor.
    #52Author neutrino (17998) 01 Jul 08, 20:00
    Comment
    Häng doch einfach einen Zettel dazu:
    "Liebe MitbewohnerInnen, wie viele von Ihnen wissen, habe ich derzeit ein Gipsbein. Ich bitte Sie, während meiner vorübergehenden Invalidität zu entschuldigen, dass ich die Haustür nicht von innen versperre, wenn ich Gäste erwarte."
    #53Authortigger01 Jul 08, 20:05
    Comment
    @neutrino: miamibremen sagte "We have been living here over a year and have followed the lock down without complaint. " Das könnte als Zustimmung der Vertragsänderung ausgelegt werden, oder?
    Und die Schriftformklausel -wenn es eine gibt - kann natürlich abbedungen werden, aber so weit waren wir es noch nicht...;-D
    Ich glaube, wir alle schreiben mal schnell hier so rein und der Rahmen gestattet nicht ein komplettes juristisches Gutachten mit allen Details.
    #54Author CARIOCA (324416) 01 Jul 08, 20:14
    Comment
    Hi,

    eine kurze Suche mit Google (Brandschutz Haustür abschließen) hat ergeben, dass es keine eindeutige Vorschrift zur Haustüre gibt. Aus der Rechtsprechung ergibt sich aber, dass ein Rettungsweg* nicht verschlossen werden darf. Der entsprechende Abschnitt der hausordnung wäre dann ungültig. Einige "Experten" vertreten die Ansicht, dass es sogar verboten ist, die Haustüre abzuschließen.

    Übrigens ereignen sich die meisten Einbrüche tagsüber ...

    * Achtung: wie schon erwähnt, könnte es einen anderen Rettungsweg geben. Altbauten haben oft einen zweiten Ausgang zum Innenhof. Dann dürfte man die vordere Haustüre abschließen.

    P.S. Rechtsberatung im Internet ist grundsätzlich mit Vorsicht zu geniessen.
    #55Author Udo(de) (58) 01 Jul 08, 20:25
    Comment
    Hi,

    eine kurze Suche mit Google (Brandschutz Haustür abschließen) hat ergeben, dass es keine eindeutige Vorschrift zur Haustüre gibt. Aus der Rechtsprechung ergibt sich aber, dass ein Rettungsweg* nicht verschlossen werden darf. Der entsprechende Abschnitt der hausordnung wäre dann ungültig. Einige "Experten" vertreten die Ansicht, dass es sogar verboten ist, die Haustüre abzuschließen.

    Übrigens ereignen sich die meisten Einbrüche tagsüber ...

    * Achtung: wie schon erwähnt, könnte es einen anderen Rettungsweg geben. Altbauten haben oft einen zweiten Ausgang zum Innenhof. Dann dürfte man die vordere Haustüre abschließen.

    P.S. Rechtsberatung im Internet ist grundsätzlich mit Vorsicht zu geniessen.
    #56Author Udo(de) (58) 01 Jul 08, 20:25
    Comment
    carioca, auch eine konkludente Vertragsänderung bzw. Zustimmung zu derselben erfordert aber ein Erklärungsbewusstsein. Bloß faktisches Tun ohne solches Bewusstsein reicht grundsätzlich nicht aus.

    Udo, recht hast Du. Grundsätzlich. Aber ich mache hier keine Rechtsberatung, obwohl ich das von Berufs wegen uneingeschränkt dürfte. Ich gebe lediglich meine Meinung zu mehr oder weniger abstrakten Rechtsproblemen ab.
    #57Author neutrino (17998) 01 Jul 08, 21:50
    Comment
    @neutrino (#57): Ich wollte nur darauf hinweisen, dass in Internet (und dazu zählt auch das Leo-Forum) jeder schreiben kann, was er will. Ob ein Post von Dir, der Du vielleicht schon 20 Jahre im Mietrecht tätig bist, oder ein Post von mir, der ich Biologie studiert habe, vertrauenswürdig ist, kann niemand beurteilen. ;-)


    Daher nochmal: Miamibremen, such Dir persönliche Beratung (Mieterverein, Anwalt o.ä.), falls es mit gutem Willen nicht klappt.
    #58Author Udo(de) (58) 02 Jul 08, 08:23
    Comment
    Udo, kannst Du die Verlässlichkeit beurteilen, wenn Du jemandem gegenüber sitzt? Ich habe schon so viel Blödsinn, auch von Kollegen, gesehen und gelesen ...

    Nein, schon klar, ich weiß, was Du meinst. Woher sollen andere, diemich nicht persönlich kennne, denn wissen, dass ich tatsächlich beruflich das tue, was ich zu tun behaupte.

    Ich habe in Deinem Profil gesehen, wo Du bist. Grüß bitte mal meine Alma Mater!
    #59Authorneutrino, nicht eingestöpselt02 Jul 08, 08:32
    Comment
    Ich glaube miamibremen ist erfahrene LEOnidin genug um zu wissen, was sie mit LEO-Ratschlägen anfängt, wenn sie nach LEO-Ratschlägen fragt. (Hab ich doch richtig in Erinnerung, dass es 'sie' ist?)
    #60Authortigger02 Jul 08, 09:14
    Comment
    @Udo:

    In den meisten Bundesländern ist ein zweiter, unabhängiger Rettungsweg vorgeschrieben. Ein zweiter Ausgang erfüllt diese Voraussetzung nicht. Häufig wird als zweiter Rettungsweg die Drehleiter der Feuerwehr gezählt. Existiert eine solche nicht, oder ist das Gebäude zu hoch, dann müsste ein zweiter, unabhängiger Abstieg (Rettungsleiter, Rettungstreppe) existieren.

    In dem von dir genannten Fall ist (Tür zum Hinterhof) ist also entweder ein zweiter Rettungsweg vorhanden, oder die FW-DL übernimmt diese Funktion.

    #61AuthorSid2K702 Jul 08, 09:58
    Comment
    @Sid2k7:
    Ja, schon klar. Die Tür zum Hinterhof stellt aber ggf. den ersten Rettungsweg dar, wenn ich mich nicht irre. Der muss ja nicht zwingend durch die Haupteingangstüre führen. Der Punkt ist ja, dass die Haustüre abgeschlossen werden darf, wenn der erste Rettungsweg trotzdem benutzbar bleibt (weil er eben woanders hin führt).

    Da unsere zweigeschossige Wohnung nur ein innenliegendes Treppenhaus hat, haben wir sogar 3 Rettungswege, wovon allerdings 2 über Balkone (und Feuerwehr-Leiter) führen. Unsere Nachbarin hat sogar einen Ausstieg übers Dach, da ihr Balkon für die Feuerwehr nicht erreichbar ist. Hoffentlich brennt's nie.
    Freunde von uns mussten in ihrer zweigeschossigen Wohnung von beiden Stockwerken aus eine Tür zum Treppenhaus haben.
    #62Author Udo(de) (58) 02 Jul 08, 10:09
    Comment
    Hallo miamibremen,
    ich konnte leider nicht den ganzen Faden lesen. Vielleicht wurden meine Ideen schon genannt.

    Wenn Du ein Buch über Mietrecht suchst: in einem gutsortierten Buchladen sollten im Regal "Ratgeber/Recht" Bücher mit Titeln wie z.B. "Meine Rechte als Mieter" oder "Mietrecht" oder ähnliches zu finden sein. Kosten ca. 10-20 Euro. Allerdings geben die Bücher nur allgemeine Auskunft.

    Vielleicht lohnt es sich in einen Mieterverein einzutreten. Diese Vereine beraten Mieter in allen Fragen rund um die Miete. Die Beratung ist nur für Mitglieder. Manchmal bieten die Vereine eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung an, die die Anwaltskosten im Falle es gerichtlichen Verfahrens (in Mietfragen) übernehmen. Den Mieterverein (heißt evtl. Mieterbund), der in Deiner Nähe ist, findest Du im Internet oder Telefonbuch. Dort können die Kosten für eine Mitgliedschaft erfragt werden. Ein Freund von mir hat mit dieser Beratung gute Erfahrungen gemacht, als seine Vermieterin angefangen hat "zu spinnen".

    Viel Glück und dem Verletzten gute Besserung.
    #63AuthorKokospalme, ausgestöpselt02 Jul 08, 13:05
    Comment
    der Tippteufel: es heißt: eines

    und der Mieterverein vermitteln eine Rechtsschutzversicherung (zumindest der Mieterverein, mit dem ich Kontakt hatte)
    #64AuthorKokospalme, ausgestöpselt02 Jul 08, 13:15
    Comment
    Thanks again for the responses. Yes, we have two doors, the front and back door to the Hof. The back door has a normal indoor doorknob which can be opened from the outside without a key, so that door is also always locked. There is no exit anyone can use without a key!

    I just wish the Vermieter would install steel apartment doors so we don't have to participate in this door-locking monkey business anymore.

    Yes, tigger, you remembered correctly!
    #65Author miamibremen (279037) 02 Jul 08, 15:06
    Comment
    Wenn es keinen leicht zu öffnenden Ausgang gibt, dann wäre es ja auch keine Lösung, die Tür tagsüber nicht zu verschliessen. Denn dann gäbe es ja nachts gar keinen Fluchtweg.
    Die Tür müsste dann immer offen bleiben...
    #66AuthorFeuerwehr02 Jul 08, 15:35
    Comment
    Ich habe nur sporadisch mitgelesen. Auch ich hatte vor kurzem ein kleines Problem mit meinem Ex-Vermieter und habe einfach per Mail meine Frage an den Mieterschutzbund (oder -verein?) geschickt. Ich habe geschrieben, dass ich leider kein Mitglied bin und trotzdem haben die mir weitergeholfen, kostenlos. Also einfach mal doof stellen und nachfragen, zumindest das kostet nix. Oder vielleicht mal bei der Feuerwehr nachfragen.
    #67AuthorSuse02 Jul 08, 16:50
    Comment
    miamibremen, also unter dem Umstaenden finde ich das Abschliessen auch Nachts schon nicht ohne. Ich meine wenn es jetzt brennen wuerde muesstet ihr alle erst nach einem Schluessel suchen bevor ihr fliehen koennt?
    #68Author Emily Chambers (310963) 02 Jul 08, 19:33
    Comment
    Ich sehe das auch so wie Emily und Feuerwehr (#66 und 68). Es ist ein Sicherheitsrisiko im Brandfall. Diese Überlegung (es geht um Menschenleben!) muß mehr Gewicht haben, als die "Einbruchsgefahr", die angeblich besteht, wenn das Haustor offen bleibt.

    Die paranoiden Nachbarn sollten sich eine Sicherheitstür für ihre Wohnung anschaffen und die Mitmieter in Ruhe lassen.
    #69AuthorMary nz/a (431018) 02 Jul 08, 20:25
     
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