Comment | @ Reinhard W:
Bei Deinem Beispiel verstehe ich nicht ganz, warum der Satz vor Gericht mit "wuerde" formuliert wurde.
Allgemein:
Ein originaerer Konjunktiv II Futur I ist meiner Meinung nach sehr selten.
a) Ich glaube, er kommt nur dann vor, wenn man in indirekter Rede keinen Konjuntiv I Futur I verwendet, weil diese Form mit dem Indikativ Futur I identisch waere.
Beispiel:
"Wir lagen in der Biskaya. Ein Sturm kam auf und der Koch kam aus der Kombuese gerannt. Ploetzlich schrie er mit lauter Stimme, dass wir alle untergehen wuerden, denn auch er hatte jetzt das sich unter vollen Segeln naehernde Piratenschiff gesehen."
(Dieser Konjunktiv kann nicht als periphrastischer gedeutet werden, ohne dass der Satz sinnlos wird.)
b) Einen Fall fuer einen originaeren Konjunktiv II Futur I in einem irrealen/potentialen Konditionalsatz kann ich mir leider nicht vorstellen, denn es muesste wie bei a) ein Beispiel sein, in dem ein Konjunktiv II Praeteritum auf keinen Fall funktioniert, denn sonst koennte man immer behaupten, es laege gar kein originaerer Konjunktiv II Futur I vor, sondern nur der formal gleiche periphrastische Konjunktiv II Praeteritum.
Ich vermute, dass es solche Beispiele nicht gibt, da die Irrealitaet/Potentialitaet einer Aussage so stark die inhatliche Grenze zwischen Gegenwart und Zukunft verschimmen laesst, dass von den wenigen Faellen, wo das Futur I (im Indikativ) ueberhaupt noch nicht durch das Praesens (im Indikativ) ersetzt werden kann, im korrespondierendem Konditionalsatz mit Konjunktiv II Futur I keiner mehr uebrig bleibt, der obige Anforderung an ein solches Beispiel erfuellt. (Sobald naemlich der Konditionalsatz von einer urspruenglichen Aussage im Indikativ Praesens her gedeutet werden kann, kann der Konjunktiv im Konditionalsatz immer als ein periphrastischer erklaert werden; damit hat man kein handfestes Beispiel mehr fuer einen originaeren Konjunktiv II Futur I.) |
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