http://www.karlsruhe.ihk.de/produktmarken/inn...Zeitplan
Damit ist der Weg für die Haushaltslampen-Verordnung frei. Es ist davon auszugehen, dass die Kommission die Verordnung in den kommenden Wochen formell erlassen wird und sie dann zügig in Kraft tritt. Die erste Stufe des so genannten Phasing-out der Glühlampen soll nämlich schon am 01.09.2009 wirksam werden.
Die Verordnung legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln fest, die auf den Effizienzklassen A bis G (gemäß der Richtlinie 98/11/EG betreffend die Etikettierung von Haushaltslampen) basieren. Eine stufenweise Erhöhung der Effizienzanforderungen führt dann dazu, dass Glühbirnen und bestimmte Halogenlampen vom Markt verbannt werden.
Ab 01.09.2009 gilt für alle matten Leuchtmittel die Effizienzklasse A. Diese Anforderung können nur Kompaktleuchtstofflampen erfüllen, matte Glühbirnen und matte Halogenlampen nicht. Sie dürfen also dann in der EU nicht mehr verkauft werden. Für alle klaren Lampen wird nach und nach die Effizienzklasse C eingeführt. Dies führt zunächst zur Abschaffung von klaren Glühbirnen und Halogenlampen mit 100 Watt und mehr ab 01.09.2009.
Danach werden schrittweise weitere klare Lampen untersagt: Ab 01.09.2010 werden Birnen mit 75 Watt und ab 01.09.2011 die Standardbirnen mit 60 Watt verboten. Ab 01.09.2012 dürfen dann überhaupt keine Glühbirnen und bestimmte Halogenlampen nicht mehr verkauft werden.
Ein letzter Schritt erfolgt am 01.09.2016: Dann werden die Anforderungen an klare Lampen von Effizienzklasse C auf B angehoben, so dass auch eine Vielzahl von herkömmlichen Halogenlampen vom Markt verdrängt wird.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriSer...VERORDNUNG (EG) Nr. 244/2009 DER KOMMISSION
vom 18. März 2009
zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im
Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von
Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht
(9)
Die Quecksilberemissionen, die während der verschiedenen
Lebenszyklusphasen von Lampen anfallen, z. B. infolge
des Strombedarfs in der Betriebsphase sowie infolge
der Entsorgung von schätzungsweise 80 % der verbrauchten
quecksilberhaltigen Kompaktleuchtstofflampen ohne
Recycling, werden auf der Grundlage der Zahl der in
Betrieb befindlichen Lampen für das Jahr 2007 auf
2,9 t geschätzt. Vorhersagen zufolge wird dieser Wert
bis zum Jahr 2020 auf 3,1 t ansteigen, wenn keine spezifischen
Maßnahmen getroffen werden; es ist jedoch
erwiesen, dass eine erhebliche Verringerung der Quecksilberemissionen
möglich ist.Wenn auch der Quecksilbergehalt von Leuchtstofflampen
eine Eigenschaft mit erheblicher Umweltauswirkung ist,
erscheint es angebracht, ihn im Rahmen der Richtlinie
2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
(1) zu regeln.
(5) Die von dieser Verordnung erfassten Produkte sind im
Wesentlichen zur alleinigen oder zusätzlichen Beleuchtung
von Räumen im Haushalt bestimmt, d. h. dazu,
durch Ersatz oder Ergänzung des Tageslichts durch
künstliches Licht die Sichtverhältnisse in einem Raum
zu verbessern. Speziallampen (wie Lampen, die in Verkehrssignalanlagen,
Terrariumsbeleuchtungen oder Hausgeräten
zum Einsatz kommen und in der ihnen beiliegenden
Produktinformation eindeutig als solche gekennzeichnet
sind), sollten von dieser Verordnung nicht erfasst
werden.
durch Ersatz oder Ergänzung des Tageslichts durch
künstliches Licht die Sichtverhältnisse in einem Raum
zu verbessern. Speziallampen (wie Lampen, die in Verkehrssignalanlagen,
Terrariumsbeleuchtungen oder Hausgeräten
zum Einsatz kommen und in der ihnen beiliegenden
Produktinformation eindeutig als solche gekennzeichnet
sind), sollten von dieser Verordnung nicht erfasst
werden.
Die Anforderungen dieser Verordnung gelten nicht für folgende
Haushalts- und Speziallampen:a) Lampen mit folgenden Farbwertanteilen x und y:
— x < 0,200 oder x > 0,600
— y < – 2,3172 x2 + 2,3653 x – 0,2800 oder
y > – 2,3172 x2 + 2,3653 x – 0,1000;
b) Lampen mit gebündeltem Licht;
c)
Lampen mit einem Lichtstrom unter 60 Lumen oder über
12 000 Lumen;d) Lampen, bei denen:
— mindestens 6 % der Gesamtstrahlung im Bereich
250—780 nm zwischen 250 und 400 nm liegen,
— der Strahlungsgipfel zwischen 315 und 400 nm (UVA)
oder 280 und 315 nm (UVB) liegt;
e) Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät;
f) Hochdruckentladungslampen;
g) herkömmliche Glühlampen mit Sockel E14/E27/B22/B15 für
eine Betriebsspannung von 60 V oder weniger, mit oder
ohne eingebauten Transformator
Das sind wohl alle normalen Lampen! Erst lesen dann was von 100W erzählen!Klarglaslampen 60 lm ≤ Φ ≤ 950 lm in Stufe 1 Kann es sein das die da nen Formfehler haben? "≤" ist doch ein "gleich kleiner als"Zeichen. Also ´max. 60lm / max 950 lm. Es müßte doch größer gleich 950 lm heißen. Oder nicht?