Vermutlich meinst Du "Umfangsverfahren" , oder ?
Denkbar ist allerdings ein "Umgangsverfahren" bei Opfern sexueller Gewalt; vgl. z.B.
https://www.justiz.bayern.de/media/images/beh...
Das betrifft die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Strafverfolgungsbehörde.
"Mantelverfahren" scheint mir eine Neuprägung zu sein, die noch nicht allgemein bekannt ist:
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat mir ergänzend berichtet, dass es sich bei den vorbezeichneten Verfahren nicht sämtlich um "originär" aus dem "Mantelverfahren" 240 UJs 368/19 eingeleitete Vorgänge handele; in die Aufstellung sei auch das nunmehr unter dem Aktenzeichen 240 Js 509/19 Staatsanwaltschaft Köln geführte, von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf übernommene Ermittlungsverfahren eingeflossen
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumen...
Umfangsverfahren = jedes Verfahren,das den Standardumfang von Ermittlungen überschreitet (egal,ob wegen der Zahl der Täter, der Zahl der Taten oder der Zahl der Geschädigten).
Mantelverfahren verstehe ich als das Ursprungsverfahren (original file?), aus dem später Täter z.B. herausgenommen und abgegeben werden, weil sie ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben etc.