Aus einem österreichischen Rechtsgutachten
§ 97 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch):
„Ist ein Ehegatte über die Wohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Ehegatten dient, verfügungsberechtigt, so hat dieser einen Anspruch darauf, dass der verfügungsberechtigte Ehegatte alles unterlasse und vorkehre, damit er auf die Wohnung angewiesene Ehegatte diese nicht verliere. Dies gilt nicht, wenn das Handeln oder Unterlassen des verfügungsberechtigten Ehegatten durch die Umstände erzwungen wird.
Mein Versuch:
If a spouse has power of disposition over the residence which satisfies the other spouse’s urgent requirement of accommodation, the other spouse is entitled to claim that the spouse having power of disposition does and omits everything to the effect that the other spouse does not lose the accommodation he/she depends on. This does not apply if the acts and omissions by the spouse having power of disposition are forced by circumstances.
In Leo steht „Acts and Omissions“ für „Unterlassungen und Handlungen“, aber bin mir nicht sicher, ob omissions im obigen Zusammenhang das richtige Wort ist, da es ja mehr im Sinne von Versäumnis verwendet wird?
Generelle Verbesserungsvorschläge sind ebenfalls willkommen...
Danke für eure Hilfe!