Comment | Der Ausdruck ist alles andere als eine Berufsbezeichnung! Ein Vertragsbediensteter ist ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes, der in dienstrechtlicher Hinsicht keinen Beamtenstatus hat, sondern einen Angestelltenvertrag. Er ist also kündbar, unbeschränkt versetzbar und erhält keine Beamtenpension (80% vom Letztgehalt). Er unterliegt allen Regelungen, die für Angestellte in der Privatwirtschaft gilt.
Was für einen Beruf solche öffentlich Bediensteten haben, spielt keine Rolle. Das Bildungsniveau kann Pflichtschulabschluss, Matura oder Hochschulabschluss sein und der Beruf, Aktenbote, Betriebswirt, Landwirt, Finanzrefernt, Sekretär, Dolmetscher oder Jurist. |
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