Niraks Hinweis zeugt nicht nur von Ihrer Erfahrung als Mitglied des Vorstands eines Sportvereins, sondern mehr noch von Ihrer Erfahrung als Übersetzerin!
Da sich das Vereinsrecht im Elsaß und Moselland von dem (wie meine Straßburger landlady zu sagen pflegte:) "in Frankreich" unterscheidet,
"La loi 1901 ne définit pas les instances administratives d'une association. En
conséquence, une association est libre de définir ses instances de fonctionnement, leurs attributions et l'instance compétente pour la représenter vis-à-vis des tiers. Toutefois, la loi peut imposer des statuts types à certaines catégories d'associations. En Alsace-Moselle, les associations doivent posséder une direction qui est le représentant légal de l'organisme."
https://www.service-public.fr/associations/vo...
könnte es von Belang bzw. hilfreich sein zu wissen, wo der fragliche Verein seinen Sitz hat!
Nach der angeführten Verknüpfung muß ein "französischer" (anders als ein "elsässisch-moselländischer") Verein kein "bureau" haben; gleichwohl scheint mir dafür die Bezeichnung (ggfl. "geschäftführender" [oder "engerer"]) "Vorstand" nicht verfehlt (solange die Satzung bzw. "Statuten" nicht eine andere Bezeichnung nahelegen); für "conseil d'administration" halte ich - wie Nirak - "Verwaltungsrat" für geeignet.
P.S. Noch wieder anders könnte es natürlich in Belgien, Luxemburg, Kanada, Togo oder Kamerun (oder wo sonst noch Französisch gesprochen und geschrieben wird) sein.