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  • Betreff

    injonction en urgence

    [Recht][Substantiv]
    Kommentar
    Ohne genaueren Kontext. Könnte mit einer Scheidung und/oder dem Sorgerecht für die Kinder zu tun haben.
    Verfasser GwezAvalou (463502) 23 Feb. 16, 16:06
    Vorschlageinstweilige Verfügung
    Quellen
    Kommentar
    ... könnte hier passen, wenn es sich um eine gerichtlich wegen nachgewiesenen Eilbedarfs erlassene Verfügung zulasten einer beklagten Partei geht, bevor ein Hauptverfahren verhandelt werden kann.

    Allerdings wird e. V. typischerweise im Französischen anders übersetzt (s. Link oben).
    #1Verfasser weißnix (236288) 23 Feb. 16, 16:39
    Kommentar
    injonction ist die ausdrückliche Auferlegung von Bedingungen durch den Richter.
    Mit einstweiliger Verfügung würde ich das nicht übersetzen.
    #2Verfasser hannabi (554425) 23 Feb. 16, 18:52
    Kommentar
    sofortige, sofort wirklsame Bedingungen ?
    #3Verfasser no me bré (700807) 23 Feb. 16, 20:59
    Kommentar
    Herzlichen Dank für die Vorschläge.
    "Einstweilige Verfügung" trifft den Sachverhalt Scheidung und Sorgerecht nicht wirklich, deshab werde ich es lieber, wie von no me bre vorgeschlagen, umschreiben.
    #4Verfasser GwezAvalou (463502) 24 Feb. 16, 11:09
    Kommentar
    Correcturrito zu #3, wie konnte nur das -l- da reinrutschen : wirksame
    #5Verfasser no me bré (700807) 24 Feb. 16, 11:29
    Kommentar
    sofortige Bedingungen ist nicht so gut, dann - was dann auch ganz richtig wäre -
    im Eilverfahren erlassene/gemachte richterliche Auflagen
    #6Verfasser hannabi (554425) 24 Feb. 16, 15:29
     
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