#1 Ca ne veut (presque) rien dire...
Das dachte ich mir. Und auch für den Rest +1
#2 Das scheint mir eine gewagte Interpretation.
#3: Das habe ich natürlich auch gecheckt.
#5 / 6: Die Identität der Person, die die Bescheinigung beantragt, ist hier irrelevant, denn der Betroffene hat die Bescheinigung nicht selbst beantragt. Im Übrigen ist er in Deutschland geboren und hat wahrscheinlich die meiste Zeit seines Lebens hier verbracht. Nur weil er kongolesischer Staatsangehöriger ist, muss er für die Eheschließung eine Ledigkeitsbescheinigung aus dem Kongo vorlegen.
Das mit den 70er Jahren passt hier auch nicht, da der junge Mann erst 1991 geboren wurde.
Es war sehr eilig, daher habe ich schon abgegeben. Ich habe jetzt wörtlich übersetzt:
"... dass Herr ... gemäß seiner Identität ledig ist."
Es m.E. passt gut zum Original, weil es auf Deutsch auch keinen Sinn ergibt ...
Vielen Dank an alle für's Mitraten! ;-)