Aus dem Link in #1 :
Englisches Erbrecht - Gesetzliche Erbfolge
Ist nach dem englischen internationale Privatrecht englisches Erbrecht anzuwenden und besteht kein wirksames Testament, so wird der Nachlass nach den im Administration of Estates Act i.d.F. des Intestates Act 1952 angeordneten Grundsätzen verteilt.
Section 46 des Administration of Estates Act unterscheidet 5 Personengruppen:
(1) überlebender Ehegatte
(2) überlebende Abkömmlinge
(3) überlebende Eltern
(4) überlebende vollblütige Geschwister
(5) überlebende entferntere Verwandte
Hinterlässt weder Abkömmlinge noch Eltern oder vollblütige Geschwister, erhält der überlebende Ehegatte den gesamten Nachlass („residuary estate“). ...