Das ist so eine Formel, die in diesem Zusammenhang häufig verwendet wird.
Vielleicht mit dem Zusatz "(vorbehaltlich unbewusster Irrtümer oder Wissenslücken)". "involuntario/unbeabsichtigt" finde ich nicht sehr treffend. Einen Irrtum begeht man, weil man sich irrt, und man irrt sich ja nicht absichtlich. Man kann etwas absichtlich falsch machen, wider besseres Wissen. Mit der Wissenslücke ist es etwas anders, da gibt es ja bei uns den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", also, man hat durchaus die Pflicht, sich über gewisse Sachverhalte zu informieren. Aber da könnte man, obwohl man sich bemüht hat, ja trotzdem noch irgendeine Information verpasst haben, die sich nachher als wichtig erweist.
"Nach bestem Wissen und Gewissen" drückt das alles meines Erachtens umfassend aus.