Pubblicità
LEO

Sembra che stai utilizzando un AdBlocker

Vuoi supportare LEO?

Allora disattiva AdBlock per LEO o fai una donazione!

 
  •  
  • Oggetto

    Zug-um-Zug-Übergabe

    Fonti

    Ist eine Zug-um-Zug-Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.

    Versuch:

    Se la consegna è prevista "passo a passo"??? e il cliente non si presenta alla data di consegna

    che gli è stata comunicata, la consegna si considera avvenuta in tale data.

    Kann diese Zug-um-Zug-Übergabe mit "consegna passo a passo" übersetzt werden, oder gibt's da eine bessere Übersetzung???

    Autorenefer1 (560127) 10 Mar 23, 10:32
    Commento

    Ich übersetze "schrittweise" oder wie hier "Zug um Zug" und ähnliche Formulierungen jeweils mit "passi consecutivi" oder "fasi consecutive".

    #1Autore Arjuni (944495) 10 Mar 23, 16:56
    Commento

    Als Zug-um-Zug-Geschäft wird Handelsrechtlich ein Geschäft bezeichnet, bei welchem Käufer und Verkäufer ihre jeweilige Leistung gleichzeitig erbringen: der Käufer leistet keine Vorauszahlung, der Verkäufer liefert die Ware nicht auf Kredit. Zug-um-Zug-Leistungen haben den Vorteil, dass keine Partei das Risiko der Leistungspflicht durch die andere Partei tragen muss. In diesem Sinn wäre mein Vorschlag: Nel caso in cui le reciproche prestazioni debbano essere contemporanee... Eine spezifische italienische Bezeichnung für den Rechtsbegriff 'Zug um Zug' konnte ich nicht finden (bei Art. 184 des Schweizerischen Obligationenrechts hat man dies in der Übersetzung elegant weggelassen und sich auf die Umschreibung beschränkt).


    #2Autore sirio60 (671293)  10 Mar 23, 17:36
    Commento

    Oh, danke, Sirio. da habe ich wieder etwas gelernt!


    Es scheint mir allerdings eine unglückliche Formulierung des OR zu sein, denn Zug um Zug ist im Allgemeinen alles andere als gleichzeitig 😊

    #3Autore Arjuni (944495) 10 Mar 23, 18:49
    Fonti
    Commento

    Und doch ist dies ein stehender Rechtsbegriff, nicht nur in der Schweiz.

    #4Autore sirio60 (671293) 11 Mar 23, 17:44
    Commento

    Aus dem Wiki-Link in #4:



      Zug um Zug bezeichnet im deutschen Schuldrecht die Leistung, dass der Schuldner dem Gläubiger nicht unbedingt verpflichtet ist, sondern der gegen ihn gerichtete Anspruch seinerseits von einer Leistung des Gläubigers abhängig ist. Bei einer Zug-um-Zug-Leistung sind Gläubiger und Schuldner eines Schuldverhältnisses jeweils nur dann zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn auch die Gegenseite das Erforderliche getan, also beispielsweise ihre Leistung angeboten hat. Sinn und Zweck der Verpflichtung Zug um Zug besteht darin, dem einen am Güteraustausch Beteiligten einen Schutz davor zu gewähren, dass er seine Leistung erbringt, aber die Leistung des anderen nicht gleichzeitig erhält.

    Eine Erfüllung Zug um Zug ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn eine der Vertragsparteien nach den getroffenen Vereinbarungen vorleistungspflichtig ist. Dabei darf der Begriff der Gleichzeitigkeit nicht im strengen naturwissenschaftlichen Sinn verstanden werden. Beispielsweise beim alltäglichen Kauf von Brötchen über die Ladentheke des Bäckers gegen Zahlung von Bargeld leisten die Parteien rechtlich betrachtet gleichzeitig, auch wenn erst die Brötchen gereicht und danach das Geld angenommen wird. Verteilt sich dagegen – wie zum Beispiel bei der Miete – eine Leistung (die Gebrauchsgewährung) über eine bestimmte Zeitdauer, während die andere (die Zahlung der Miete) in einem Akt zu erbringen ist, so ist notwendigerweise mindestens eine Partei vorleistungspflichtig. ...


    #5Autore no me bré (700807) 11 Mar 23, 17:54
    Commento

    Zug um Zug = di pari passo


    Vgl. z.B.


    Non si tratta di prestazioni in obligatione per il destinatario, perché il destinatario è libero di non eseguirle rinunciando alla riconsegna delle cose a lui destinate, ma di prestazioni in conditione, nel senso che il destinatario che richiede la riconsegna può ottenerne l'esecuzione solo « verso » il compimento di pari passo (zug um zug) (sic)delle prestazioni a suo carico.

    Art. 1689 codice civile - Diritti del destinatario - Brocardi.it

    #6Autore wienergriessler (925617)  12 Mar 23, 10:27
    Commento

    Danke an euch alle!

    Werde di pari passo nehmen.

    #7Autorenefer1 (560127) 12 Mar 23, 17:00
    Commento

    -

    #8Autore sirio60 (671293)  12 Mar 23, 20:14
     
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  
 
 
 
 
 ­ automatisch zu ­ ­ umgewandelt