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  • Betreff

    lettera legale

    Quellen
    Ist das ein amtlich oder notariell beglaubigter Brief/ Dokument/Schriftstück?
    In diesem Fall geht es darum, dass ich, als Nichterbin, ein Konto in Italien eines direkten Verwandten, ein deutscher Staatsbürger, der in Deutschland gestorben ist, im Auftrag der Erbin auflösen soll und dazu einige Dokumente beglaubigt übersetzt vorlegen muss. Unter anderem diesen lettera legale. Also ein "was auch immer", der/das hier in Italien beglaubigt (? sicherlich, oder?) übersetzt werden muss, zur Vorlage bei der kontoführenden Bank.

    Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Weil das Leben nunmal nicht einfach ist sobald man mit Behörden zu tun hat... ;-))

    Vielen Dank und schönes Wochenende, für alle zugeschneiten ganz besonders!
    Verfassergatta nera10 Dez. 10, 15:47
    Kommentar
    Ich finde nirgendwo, dass "lettera legale" irgendein spezifisches Dokument wäre. Es scheint einfach ein durch einen Rechtsanwalt geschriebene Brief über die verschiedenste Themen zu sein, zB. Mahnung, Scheidung, Kündigung undund.
    Bei dir könnte es sich um eine Vollmacht handeln.

    Würdest du bitte die Liste angeben, so wie sie geschrieben ist? Es gibt ja vielleicht zu "lettera legale" einen Zusatz, der die Sache klärt.
    #1Verfasser Marco P (307881) 10 Dez. 10, 17:12
    Vorschlaglettera legale
    Quellen
    leider habe ich keine Liste, sondern ein Bankfachmann hat mir auf die Frage, was ich alles brauche, um dieses Konto zu schließen unter anderem gesagt einen lettera legale, sowie die Strebeurkunde, den Erbschein, einen Brief der Erbin, dass dieses Konto geschlossen werden soll und was mit dem Restbetrag geschehen soll und eine dichiarazione di successione. Dann werde in Italien geprüft, ob und wie viel Steuern zu zahlen sind und danach werde dann das Geld überwiesen und das Konto geschlossen. Und das anze Prozedere unter Zuziehung eines commercialista.
    Vielleicht meinte er, dass der Brief der Erbin von einem Anwalt oder Notar bestätigt werden muss. Dies Schreiben wäre dann zu übersetzen, die Übersetzung ebenfalls zu beglaubigen und damit und
    dem anderen Papierzeugs gehts dann ab zur Bank?
    Hmm. Ich kenne einen ragioniere, zwar 120 Kilometer weit weg, aber vielleicht frage ich den besser.
    Vielen Dank jedenfalls für die Hilfe, ich komme damit schon ein bisschen weiter.
    Buona serata
    #2Verfassergatta nera10 Dez. 10, 18:40
    Vorschlagla procura legale
    Kommentar
    Wie wärs denn mit "Vollmacht", denn die brauchst Du auf jeden Fall, wenn Du im Namen einer anderen Person ein Konto auflösen willst...
    #3Verfasserstracciatella14 Dez. 10, 14:56
     
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