Auch auf historischen Grabsteinen in Norddeutschland ist die Bezeichnung durchaus anzutreffen. Ursprünglich hatte sie einmal quasi juristische Aussagekraft; sie informierte nämlich nicht nur darüber, dass die/der Betreffende nicht zu Adel und Klerus gehörte, sondern bezeichnete den speziellen Rechtsstatus der verstorbenen Person innerhalb der Einwohnerschaft einer Stadt – vgl.
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrger#Mitt... – insbesondere in Abgrenzung zu Beisassen, Hintersassen, Inwohnern usw. In der Neuzeit hat sich die Bezeichnung "bürgerlich" wohl verselbständigt, was zu dem pleonastischen Charakter zumindest der Beispiel-Inschriften führt. Handwerksmeister
ohne volles Bürgerrecht dürften relativ selten gewesen sein.
Englische Entsprechungen könnten
burgher und
citizen sein. Außerdem meine ich z.B. in Irland Grabsteininschriften mit der Bezeichnung
townsman oder
fellow-townsman gesehen zu haben. Der Dimpflhuber Franz wäre dann also vielleicht ein
Honorable Townsman and Master Butcher... (selbstverständlich in Fraktur gemeißelt)
Wie im deutschen dürften auch im englischen Sprachraum die Bezeichnungen regional unterschiedlich sein und vor allem auch historisch bedingt unterschiedliche Bedeutung haben.
Und was den postmortalen Sozialstatus angeht: ja sicher, hieniden bleibt er erhalten; schon allein weil
de mortuis nihil nisi bene dicendum. Was uns allerdings erwartet, wenn und falls Charon uns irgendwohin bringt... Zumindest sitzen alle in seinem Boot, irgendwann. Oder doch nur alle, die sich den Obolus leisten können? ;-)