Hm, ich weiss nicht...
In der Regel geht es in solchen Fällen darum, dass man sich nicht strafbar machen will, weil man Bilder veröffentlicht hat, ohne deren Urheberrechtsinhaber um Erlaubnis gefragt zu haben - z.B. weil man sie nicht ausfindig machen konnte. Diese Urheber könnten jedoch nach Drucklegung auftauchen und auf Copyright-Verletzung klagen.
formalizzare eventuali autorizzazioni verstehe ich deshalb eher als:
allfällige Nutzungsrechte nachträglich einholen - wobei ich mit der italinischen Formulierung nicht vertraut bin und nicht ausschliessen kann, dass ich sie missverstehe.
Siehe ein deutschsprachiges Beispiel, wie dieser Sachverhalt in der Regel formuliert wird:
http://books.google.ch/books?id=6bv9TWeyjIMC...Formalizzare autorizzazioni =
Bildrechte beanspruchen, wie Sirio vorschlägt, kann ich nicht nachvollziehen, man kann Bildrechte nicht einfach für sich beanspruchen, nur weil man nicht weiss, wem sie gehören.
Obwohl ich sonst Sirios Autorität nie anzweifle :-)