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    People v. Jackson

    Sources
    Gerichtsverfaren
    Comment
    das Volk gegen Jackson?
    Author nutzer31 (738141) 15 Sep 13, 23:53
    Comment
    Ohne weiteren  Kontext   ist das die normale Formulierung bei der Eröffnung einer Gerichtsverhandlung in den USA ... soweit ich als jur. Laie das kenne ...

    ... ggf. auch : das Volk der Vereinigten Staaten ...
    #1Author no me bré (700807) 15 Sep 13, 23:56
    Comment
    was ist die entsprechende Formel im D.? "das Volk gegen Jackson" scheint richtig zu sein, s. Wikipedias dt. Version von People v. Jovanovic („Das Volk[1] gegen Jovanovic“), ü. schreibt man Verfahren mit h
    #2Author nutzer31 (738141) 16 Sep 13, 00:04
    Comment
    People v. Jackson - the v. stands for versus. All cases with "People" as the plaintiff are state criminal cases. They can be "People of the State of ... v. -------" and federal criminal cases will be "United States v. ------"
    #3Author ScottChicago (887282) 16 Sep 13, 01:51
    Comment
    I think the OP knew that ...
    #4Author dude (253248) 16 Sep 13, 01:56
    Comment
    Ursprung obiger Frage: der Roman von E.S.Gardner mit Titel „The case of the horrified heirs“ hat eine chinesische Übersetzung, die auf dem Internet kostenfrei gelesen werden kann, natürlich muss darin so etwas wie die Wendung, „People v. Virginia Baxter“ vorkommen. Die chinesische Übersetzung lautet "现在开庭 对公民费吉尼亚 巴克斯特一安进行预审。"(die Verhandlung ist eröffnet, es erfolgt das Ermittlungsverfahren/die Voruntersuchung im Fall gegen Bürgerin Virginia Baxter.)
    Bis jetzt verfügt man noch nicht über das englische Original. In der russischen übersetzung die auch kostenlos im Internet zu lesen ist heißt es "Народ против Вирджинии Бакстер" was anscheinend die wörtliche Übersetzung der bekannten amerikanischen Formel ist. Man kann sich daher fragen, wenn die chinesische Übersetzung eine chinesischen Verhälnissen entsprechende Formulierung gebraucht, warum nicht die deutsche?
    #5Author nutzer31 (738141) 16 Sep 13, 04:01
    Comment
    Weil deutsche Übersetzer Amerikanisches gewöhnlich 1:1 übersetzen.
    Klingt überspitzt, ist aber so. Hierzulande kennt man ja die Formulierung aus tausenden von Gerichtsserien.
    #6AuthorValeriana Ebonstar (894625) 16 Sep 13, 08:38
    Comment
    Hierzulande kennt man ja die Formulierung aus tausenden von Gerichtsserien.

    Ich nicht. Wenn ich das mal so anmerken darf.
    Keine Ahnung wie man das hier ausdrücken würde. Vielleicht so: "Im Namen des Volkes: Der Staatsanwalt klagt an"
    #7Author Harri Beau (812872) 16 Sep 13, 08:49
    Comment
    Ich finde "das Volk gegen..." völlig ok, aus dem von Valeriana genannten Grund. Der Leser weiß ja normalerweise, dass es um ein amerikanisches Verfahren geht und die Gepflogenheiten nicht überall mit den deutschen identisch sind.

    Über andere Lösungen ließe sich besser diskutieren, wenn wir Kontext hätten.
    #8AuthorMr Chekov (DE) (522758) 16 Sep 13, 08:56
    Suggestion(In der) Strafsache gegen (Name)
    Comment
    Für Deutschland:

    So lautet die entsprechende Formulierung im deutschen Strafprozess, um das Verfahren zu bezeichnen.

    Nix "Volk gegen...". Das mit dem "gegen/versus" spielt nur im angelsächsischen System eine Rolle, wo Staatsanwaltschaft und Verteidigung einander als Gegner gegenüberstehen. Das ist im deutschen Strafprozess anders gedacht. Siehe Wikipedia ausführlich.

    "Im Namen des Volkes" lautet dann erst die Überschrift des Urteils.
    #9Author mad (239053) 16 Sep 13, 09:35
    Comment
    @mad: Richtig gut und präzise erklärt!
    #10Author wienergriessler (925617) 16 Sep 13, 09:58
    Comment
    Stimmt, "Strafsache" ist besser.
    #11AuthorMr Chekov (DE) (522758) 16 Sep 13, 11:00
     
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