Nur so als Laie (aber ich hoffe, unser Hausjurist wird sich auch melden), kann ich sagen, dass "legittimità" normalerweise sich ausschliesslich auf den Gegensatz "ehlich / unehlich" bezieht, und mit Vaterschaft gar nichts zu tun hat.
Und nach dem was hier steht (
http://www.msconsulenze.it/contestazione-dell... ) verstehe ich es so: es geht dabei, anzufechten, dass die Mutter mit einem verheiratet war oder dass sie die Mutter ist oder dass das Kind das Kind ist oder dass die putative Ehe zum Zeitpunkt der Empfängnis überhaupt bestand. Der Ehemann, der das anstrebt, primär weder bestreitet noch bestätigt, der Vater vom Miststück zu sein, sondern bestreitet, mit dessen Mutter geheiratet gewesen zu sein. Es scheint also nur eine Sache des veheirateten Vaters zu sein, nicht des rechtlichen aber unverheirateten.
Ansonsten, all together, and one, and two, and three: Nassooooviooo ..