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  •  
  • Betreff

    edicto de ley

    Quellen
    Aus einer argentinischen Erbschaftssache.Der ganze Satz lautet :

    A fs. 98 fue declarado abierto del juicio sucesorio del causante ordenándose la publicación de los edictos de ley, diligencia cuyo cumplimiento se acreditó con los diarios de fs 110/115, sobre cuyo resultado y vencimiento certificó al Actuario a fs. 118.
    Kommentar
    ist ein edicto de ley eventuell eine gesetzliche Bekannmachung ?

    Auf Seite 98 wurde das Testament des Erblassers eröffnet und die Veröffentlichung der [?] angeordnet. Dieser Verpflichtung wurde entsprechend den Seiten 110/115 in den genannten Tageszeitungen nachgekommen, was der Gerichtsschreiber nach Fristablauf bestâtigt.

    macht meine Übersetzung Sinn ? Bessere Vorschläge ?
    Verfassersalamandre (695837) 19 Jun. 14, 20:07
    Kommentar
    Auf Seite 98 wurde das Nachlassverfahren des Erblassers eröffnet und die Veröffentlichung des Rechtserlasses angeordnet, die Erfüllung auf den Seiten 110/115 nachgewiesen, über dessen Ergebnis und Fälligkeit dem Schriftführer bestätigt.
    #1Verfasser ayudante (789913) 21 Jun. 14, 03:06
    Kommentar
    Liebe Juraspezialisten, kann jemand die Übersetzung von ayudante bestätigen oder hat noch einen anderen Vorschlag ? probleme bereitet mir insbesondere die Übersetzung von "edictos de ley", "diarios" und "vencimiento".

    kann jemand "Rechtserlass" bestätigen ? Im Originaltext steht der Begriff im Plural. Worum handelt es sich? Was genau wird da veröffentlicht und wo ?


    #2Verfassersalamandre (695837) 22 Jun. 14, 18:07
    Kommentar
    Was ich nicht verstehe, ist, warum fs.   Seite heißen soll :(
    #3Verfasser vlad (419882) 22 Jun. 14, 21:58
    Quellen
    (1)
    http://abogados.lawinfo.com/es/preguntas-frec...
    ¿Qué es un juicio sucesorio?
    Por: LawInfo

    En un procedimiento de legalización de un testamento, el tribunal supervisa el proceso de identificación de la propiedad de la persona fallecida, paga las deudas, efectúa la identificación adecuada de los herederos, y la distribución de la propiedad entre ellos. La mayoría del trabajo real es hecho por un representante personal, que suele ser un familiar o amigo de la persona fallecida, con la asistencia de un abogado y con frecuencia un contador y, posiblemente, uno o más peritos. El término genérico "representante personal" ha reemplazado a términos como albacea, administrador del albacea, administradora, para los efectos de estos FAQs.

    (2)
    http://www.mexicolegal.com.mx/foro-verconsult...

    (3)
    http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbs...

    (4)
    http://forum.wordreference.com/showthread.php...
    http://lema.rae.es/drae/?val=foja
    foja (1)
    ...
    2. f. ant. hoja.

    ~ de servicios, o ~s de servicio.
    1. f. Arg., Méx., Perú y Ur. historial (‖ reseña circunstanciada de los antecedentes militares, políticos, profesionales o deportivos de alguien).
    Kommentar
    @vlad in #3: Das ist die Abkürzung für "fojas" (antiquiert für hojas), die in div. Ländern für die Seiten von juristischen oder anderen offiziellen Akten/ Vorgängen verwendet wird. In Deutschland sagt man dazu, glaube ich, eher Blatt als Seite. (siehe Link 4)

    Es scheint in Argentinien sowie anderen Ländern Südamerikas etwas andere Verfahrensweisen für den Umgang mit Testamenten, Erbverfahren, etc, zu geben.

    So scheint es gesetzlich vorgeschrieben zu sein, dass der Erbfall in den gängigsten Tageszeitungen veröffentlicht zu werden hat (z. B. falls jemandem, der vom Tod des Erblassers keine Kenntnis hat, ein Testament eines neueren Datums vorliegt als von dem, das dem Gericht vorliegt), und zwar mit einer Fristsetzung, bis wann sich diese Leute beim Gericht zu melden haben (evtl. à la "Wer bis dahin geschwiegen hat, der schweige für immer"?).

    Die Übersetzung von "diarios" mit "Tageszeitung" hatte ich zunächst angezweifelt, aber nach meinen Recherchen ist sie richtig - nur, dass der Satzteil mMN richtiger heißen sollte "... Verpflichtung wurde in den auf den Seiten 110/ 115 [genannten/aufgeführten] Tageszeitungen nachgekommen.

    Ob es solche "edictos de ley" im Deutschen Recht gibt, weiß ich nicht. Beim heiraten nennt sich so etwas ähnliches "Aufgebot": Man muss die Heiratsabsicht sosundsolange öffentlich bekanntgeben, damit Einwände erhoben werden können.
    So etwas ähnliches scheinen für den Erbfall diese "edictos legales" zu sein. Vielleicht lässt sich das mit "öffentliche Bekanntmachung" übersetzen. Plural vermutlich deshalb, weil diese Bekanntmachung in mehreren Zeitungen vorgenommen wird.

    Vielleicht ließe sich der Satz insgesamt so wiedergeben:

    Auf Seite 98 wurde das Nachlassverfahren des Erblassers eröffnet und dessen* öffentliche Bekanntmachung angeordnet, welcher Pflicht in den auf Blättern 110/115 aufgeführten Tageszeitungen nachgekommen, und dem Schriftführer das Ergebnis und der Ablauf der Frist gem. Blatt 118 bescheinigt wurden.

    *: Gemeint ist: des Nachlassverfahrens

    EDITH schiebt nach: Siehe auch: Este expediente en condiciones de dictar decl...
    #4Verfasser lisalaloca (488291) 23 Jun. 14, 17:45
     
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