Sicherlich ist der gegenseitige Austausch zwischen Auftraggeberin und Übersetzerin (wie in anderen Geschäftsbereichen auch) besonders wichtig und hilfreich; vielleicht kennt ja sogar die eine oder andere Auftraggeberin aus früheren Fällen die treffende Übersetzung für einen nicht alltäglichen Begriff, so daß die Übersetzerin nicht lange suchen muß?
Wie schon erwähnt: Ich würde davon absehen, Bezeichnungen von Gerichten oder anderen Stellen zu übersetzen (allenfalls in Klammern bzw. die Aufgabe – wenn bekannt – erläutern). Ich fand es immer durchaus unpassend, "Beit (oder Bet) Mishpat HaShalom" mit „Amtsgericht“ zu „übersetzen“; „Friedensgericht“ wäre - wenn überhaupt - womöglich passender. In Israel selbst wird diese Bezeichnung mit „Magistrate‘s Court“ ins Englische übersetzt (wohl aus der Mandatszeit), was ich auch nicht mit „Amtsgericht“ übersetzen würde. Eine korrekte Transliteration bzw. Transkription aus einer anderen Schrift ist natürlich ebenso wichtig.
Auch bei erläuternden Hinweisen sind Fingerspitzengefühl und Erfahrung gefragt: Ob eine Stelle („Board“) etwa (auch) gerichtliche Aufgaben wahrnimmt oder nicht, kann für die inhaltliche Bewertung des zu übersetzenden Schriftstücks durchaus entscheidend sein (bspw. Vernehmung im Wege der Rechtshilfe durch ein Gericht?). Deutsche Staatsanwältinnen waren sicherlich überrascht zu erfahren, daß sie keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen, weil sie nicht hinreichend unabhängig sind:
http://curia.europa.eu/juris/document/documen...
Dies zu beurteilen, geht freilich sicherlich über den Übersetzungsauftrag hinaus ("Falls beyond (??) the scope of the mandate").