Es bedeutet, dass 1,5% des Wertes des Leasing-Gegenstands geschuldet sind pro 300 Stunden Mehrverwendung und pro Anteil, der 150 Stunden übersteigt.
Beispiel:
• Beträgt die vereinbarte Verwendungszeit 2000 Stunden und du verwendest das Ding 2450 Stunden, kosten die 450 Stunden mehr 1,5% (es werden nur 300 Stunden berücksichtigt, bis 150 Stunden darüber kosten nichts).
• Verwendest du das Ding aber 2451 Stunden, kostet es dich 2 x 1,5%, nämlich 1,5% für 300 Stunden darüber und 1,5% für die weiteren 151 Stunden.
Dir die Ehre, eine vernünftige deutsche Formulierung zu finden ;-)