"§ 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft."
Quelle: Abgabenordnung (AO)
"fato gerador do imposto Steuertatbestand"
Quelle: Jayme, Erik; Neuss, Jobst-Joachim (2012): Wörterbuch Recht und Wirtschaft. Portugiesich-Deutsch. Unter Mitarbeit von Stephanie Müller-Bromley und Nóbrega, José Carlos de Medeiros. 2. Auflage. München: Beck (2), S. 221
"Die Festsetzung einer Steuer bedingt, dass ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt ist, an den das Gesetz als Rechtsfolge eine Steuer knüpft (Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung), wobei sich auch Rechtsfolge unmittelbar aus dem Gesetz ergeben muss."
Quelle: Jesgarzewski, Tim; Schmittmann, Jens M. (Hg.) (2020): Steuerrecht. Grundlagen und Anwendungsfälle aus der Wirtschaft. FOM-Hochschule für Oekonomie & Management; Springer Fachmedien Wiesbaden. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. Wiesbaden, Heidelberg: Springer Gabler (Lehrbuch), S. 15
"Infolge dieser Definition unterscheidet man zwischen 'Ordnungsgebühren' (taxas de polícia) und 'Leistungsgebühren' (taxas de serviço), je nachdem, auf welcher der beiden Kategorien der in der Verfassungsvorschrift verankerten Gegenleistungen Tatbestand (fator gerador) beruht."
Quelle: Villas Bôas Cueva, Ricardo (2001): Wirtschaftliche Anreize für den Umweltschutz. Eine vergleichende Untersuchung von System und Recht der Wasserbewirtschaftung in Deutschland und Brasilien Wassernutzungsabgaben in Deutschland und Brasilien. Frankfurt am Main: Lang (Europäische Hochschulschriften. Reihe 2, Rechtswissenschaft, 3154), S. 100