In Hinblick auf juristische Fristen ist nur das Eingangsdatum beim
Empfänger relevant.
Der Absender muß nachweisen, wann die Post eingegangen ist (daß die Post recht-
zeitig eingegangen ist) !
Dies geht in Deutschland normalerweise mittels Einwurf-Einschreiben. Hier kann man
von der Post erfahren, wann die Sendung eingeworfen worden ist.
(1) Ist der Empfänger eine Firma oder ein Rechtsanwalt, dann gilt die Sendung als zugestellt
für die in der Anschrift genannte Person bzw. Firma.
(2) Bei Privatpersonen zählt im kritischen Fall nur die persönliche Übergabe. Ein gewöhnliches
Einschreiben reicht auch nicht – die Übergabe kann hierbei an irgendeine Person erfolgen,
was nicht garantiert, daß der gemeinte Empfänger die Sendung erhalten hat.
Übrigens kann man den Empfänger nicht zwingen, den Eingang der Sendung, zum Beispiel
eine Kündigung, zu bestätigen. Ein Rechtsanwalt wird gern auf die Bestätigung verzichten.
Dann ist (1) wichtig.
Fazit: Wann die Post geschrieben / eingetütet / abgeschickt worden ist, mag interessant sein,
hat aber keine juristische Bedeutung (jedenfalls nicht in Deutschland).