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Ein Formular eines deutschen Finanzamts.
Besass der Erblasser bei seinem Tod a) Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und andere Forderungen oder Rechte, die durch inlandischen Grundbesitz, durch inlandische grundstucksgleiche Rechte oder durch Schiffe, die in ein inlandisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert sind? (Ausgenommen sind Anleihen und Forderungen, Ober die Teilschuldverschreibungen ausgegeben sind)
Sind das "des dettes foncières sous forme de rentes" ?
ce sont des obligations de verser une (des) rente(s) viagère(s)
dettes foncières sous forme de rentes ist eine sehr gute erläuternde Übersetzung.
Eine solche Form der Grundstücksbelastung kannte das schweizerische ZGB bis Ende 2011 als "Gült", auf Französisch "lettre de rente". Das war, in deutscher (BGB) Terminologie eine Briefrentenschuld. Eine Buchrentenschuld gab es in der Schweiz nicht.
Die Erläuterung von leloup54 ist insofern ungenau, als sie auf eine bloße Verpflichtung zur Rentenzahlung abstellt; hier geht es aber um die grundpfandliche Absicherung der Verpflichtung.
4 Jahre später suche ich nach dem gleichen Begriff und stosse auf Eure Antworten.
Vielen Dank leloup54 et louismartin :)
In der von mir an anderer Stelle (Siehe auch: Bestand und Zuschreibungen (Grundbuch) - #5) erwähnten Übersetzung (§ 1199 BGB) aus dem Jahr 1910 heißt es :
"Une dette foncière peut être constituée de telle manière qu'une somme déterminée soit à payer sur le fonds en termes périodiques (rente foncière)."
(nicht kopierbar)