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gegen die Schuldnerin wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot gemäß Ziffer I. des Tenors des Urteils des OLG, ein empfindliches Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die an dem Geschäftsführer der Schuldnerin Michael Geisler zu vollziehen ist, zu verhängen;
Does creditor and debtor work in the legal context?
Ja.
Wie #1; aber der Klarname des Geschäftsführers hat bei LEO nichts zu suchen!
Ich hab' hier Siehe auch: Einzelne Beiträge löschen 2019/I - #272 die Löschung des Namens beantragt ...
Schuldner und Gläubiger als Rechtsbegriffe sind in der quasi-offiziellen Übersetzung des BGB als obligor und obligee übersetzt.
Siehe § 241 BGB, Englisch
https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_b...
# 1 ist nicht falsch, aber: Tendenziell würde ich mich im Interesse der Einheitlichkeit der Terminologie bei der Übersetzung von Rechtstexten an dieser Vorgabe orientieren.
Jetzt wird's sehr juristisch: Der OP betrifft das Prozessrecht;dort halte ich obligor/obligee für ungewöhnlich (es geht nicht um schuldrechtliche Verpflichtungen,sondern um die prozessuale Verpflichtung,bestimmte Handlungen zu unterlasen).
Der "Titelschuldner",der also aufgrund des Urteils etwas "schuldet", ist auf Englisch der "judgment debtor".
Deshalb ziehe ich den Vorschlag in #1 hier vor.