ist "Vermögenswert, auf den bisher niemand einen Erbanspruch erhoben hat" die einzige
Übersetzung für "actif en déshérence" ?
Das habe ich nicht als Übersetzung angegeben, sondern als Erklärung.
Der sachliche Vorgang ist simpel:
Hinterlässt jd ohne bekannten Erben ein Vermögen (oder auch Schulden), so fällt dieses Erbe an den Staat.
Deshalb wird von staatlicher Seite und/oder von spezialisierten Erbschafts-Detekteien einiges daran gesetzt, doch noch einen Erben "aufzutreiben" und in dem o.a. Schreiben wurde eben einer solchen Person mitgeteilt, dass er/sie Erbe eines nicht näher bezeichnteten "Vermögens" ist, das bisher von niemandem beansprucht wurde.
Ich habe den Begriff "erbenloser Nachlass" selbst gebraucht. Den Doucet benötige ich dafür nicht
Vgl. auch die als Hilfe angegebene Definition des Petit Robert in #1