Nach langem Zögern gebe ich doch noch einmal meinen Senf dazu.
Dabei geht es mir wohlgemerkt keineswegs darum, den Vorschlag in #2 zu kritisieren; er ist ja richtig.
Aber ich würde in einem juristischen Text, insbesondere in einem Polizeiprotokoll, schon über diese Formulierung stolpern.
Fachsprachlich würde man z.B. erwarten: Eine Person, die den Sachverhalt kennt o.ä.
Ich weiss nicht, warum die Wahl ausgerechnet auf die umgangssprachliche bzw. allgemeinsprachliche Variante gefallen ist. Mir fehlt die Vorstellungskraft dafür, dass in einem jur. Lehrbuch abgegrenzt würde z.B. zwischen einem Zeugen und "einer Person, die Bescheid weiss".