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Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von 6 Monaten nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben.
Wie?
Schriftlich oder zur Niederschrift.
hacer protocolizar ?
Zur Niederschrift:
= zu Protokoll geben.
Ich erscheine in der Behörde und erkläre mündlich meinen Widerspruch; der Beamte protokolliert meine Erklärung.
Ja zu #1 ...
:-)
schriftlich : ich schreibe den Widerspruch und bringe den Brief damit dorthin oder schicke ihn (per Einschreiben) mit der Post (oder einer entsprechenden elektronischen Bestätigung per E-Mail)