Aus dem Wiki-Link in #1 :
Unter Denominierung versteht man im internationalen Vertragsrecht die Auswahl der Währung in Verträgen oder bei Effekten.
Allgemeines
Sobald in internationalen Verträgen Geld und Zahlungsströme vereinbart sind, muss geklärt werden, in welcher Währung sie vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger zu leisten sind. Grund hierfür ist, dass die Kurswerte der Währungen sehr unterschiedlich sind und es deshalb nicht gleichgültig sein darf, in welcher Währung eine Zahlung erfolgen soll. Die Denominierung entscheidet darüber, wer ein Wechselkursrisiko zu tragen hat. Das gilt auch für Effekten (Nennbetragsaktien, Anleihen oder Investmentzertifikate).
Verträge mit Denominierung kommen insbesondere in den Bereichen Außenhandelsfinanzierung, Export und Import, Handelsabkommen, Interbankenhandel oder internationaler Kreditverkehr vor. ...