Sie scheinen einen AdBlocker zu verwenden.
Wollen Sie LEO unterstützen?
Dann deaktivieren Sie AdBlock für LEO, spenden Sie oder nutzen Sie LEO Pur!
Unmarried Certificate
It is certified that [name + address, etc.] solemnly affirm and state the following in his respect: a) He belongs to the following caste/religion:
Caste-Ror, Sub caste, Deendyal, Religion-Hindu.
b)...bis f) He bears a good moral character.
.....
Zu dieser Ledigkeitsbescheinigung (Indien) habe ich drei Fragen:
Mein Vorschlag wäre:
1.Hiermit wird bestätigt, dass [Name...] an Eides Statt feierlich versichert und erklärt:
2. sub caste - untergeordnete Kaste oder wie kann man es besser ausdrücken?
f) Er ist charakterlich einwandfrei
Vielen Dank für Eure Korrekturvorschläge oder auch Bestätigung im Voraus!
. Die so genannten „Unberührbaren“ sind meist Angehörige der niedrigsten Kasten beziehungsweise Unterkasten, wovon wahrscheinlich über 3000 existieren.
Kaste – Wikipedia
In deinem Text aber bitte den Singular verwenden 🙂
Die Übersetzung zu 2f halte ich für zutreffend.
Danke wienergriessler!
Und was sagst Du zu meinem Vorschlag zu 1)?
Da kenne ich mich nicht aus, halte aber Deine Version für zutreffend, da in anderen indischen Bundesstaaten wohl z.T. affidavits abgegeben werden; das passt zur eidesstattlichen Versicherung
.unmarried certificate form,unmarried and birth certificate attestation
Vielen Dank für Deine Hilfe : )
"(G)eht "an Eides statt" hier (nicht) zu weit"??
Siehe auch: solemnly and sincerely declare
Ich würde es - auch mit Blick auf die Folgen, die eine falsche "Versicherung an Eides statt" in Deutschland haben kann - bei "versichert feierlich und erklärt" belassen.
Außerdem frage ich mich, ob "good moral character" (augenscheinlich zumindest im Recht der Vereinigten Staaten ein "unbestimmter Rechtsbegriff"
https://en.wikipedia.org/wiki/Good_moral_character )
mit "guter Leumund" zu übertragen ist.
Beiläufig :
Sollte es in der Vorlage nicht "... affirms and states ..." heißen??
re (beiläufig) in #5 : vermutlich steht das so im Vordruck ... möglicherweise mit je einem Leerzeichen Platz für das hand- oder maschinenschriftliche Nachtragen dieser -s ....