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  • Betreff

    Einzelfallregelung

    Quellen

    Eine einmalige Ausnahmeregelung für eine Gruppe von Kollegen, von einer Betriebsvereinbarung (einmalig) abzuweichen. Google sagt: case-by-case regulation. Das hört sich leider so an wie Müller, Schmidt und Schulze hätten je eine eigene Regelung. Das stimmt aber nicht.

    Verfasser wundertype.de (243076)  25 Jan. 23, 22:34
    Kommentar

    a one-time derogation ?

    #1Verfasser wienergriessler (925617) 25 Jan. 23, 22:46
    Kommentar

    Oder: one-time exception / exemption.

    #2Verfasser mbshu (874725) 25 Jan. 23, 22:47
    Kommentar

    Ja danke, one-time ist gut. Was haltet Ihr von von single-case regulation? Regulation würde ich lassen. Es handelt sich um eine sog. Regelungsabrede.

    #3Verfasser wundertype.de (243076)  25 Jan. 23, 22:49
    Kommentar

    Ach was, das könnte ja wieder ein einzelne/r Kolleg*in sein.

    One-time ist gekauft. Schönen Abend!

    #4Verfasser wundertype.de (243076)  25 Jan. 23, 22:51
    Vorschlaga case-specific rule
    Quellen

    In Adams, the D.C. Circuit rejected a case-specific rule such as is advocated by the government here

    https://law.justia.com/cases/federal/appellat...


    individual cases. Congress usurps that function when, in the guise of legislating, it enacts a case-specific rule that effectively dictates the outcome.

    https://www.scotusblog.com/wp-content/uploads...

    Kommentar

    P.S.: Konkret im vorgegebenen Kontext aus dem OP würde ich wohl doch eher etwas wie # 1 oder 2 nehmen, wenn es wirklich um eine (zeitlich) einmalige Sache geht. Also dann vielleicht: a one-time provision


    Wobei ich dann eigentlich den deutschen Ausdruck unpassend finde, da würde man eher von einer „Einmal-Regelung“ oder „einmaliger Sonderregel“ o.ä. sprechen, denke ich.


    In anderem Zusammenhang funktioniert für eine „Einzellfallregelung“ dann vielleicht mein obiger Vorschlag.

    #5Verfasser mad (239053)  26 Jan. 23, 00:09
    Kommentar

    Beiläufig (zu #3 - "Es handelt sich um eine sog. Regelungsabrede.") :


    Es ist zumindest zweifelhaft, ob eine (ungekündigte) Betriebsvereinbarung als höherrangiges Recht durch eine Regelungsabrede abgelöst werden kann (wohl eher nicht).

    #6Verfasser Kurt A. (1313470) 26 Jan. 23, 14:10
     
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