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Eine einmalige Ausnahmeregelung für eine Gruppe von Kollegen, von einer Betriebsvereinbarung (einmalig) abzuweichen. Google sagt: case-by-case regulation. Das hört sich leider so an wie Müller, Schmidt und Schulze hätten je eine eigene Regelung. Das stimmt aber nicht.
a one-time derogation ?
Oder: one-time exception / exemption.
Ja danke, one-time ist gut. Was haltet Ihr von von single-case regulation? Regulation würde ich lassen. Es handelt sich um eine sog. Regelungsabrede.
Ach was, das könnte ja wieder ein einzelne/r Kolleg*in sein.
One-time ist gekauft. Schönen Abend!
In Adams, the D.C. Circuit rejected a case-specific rule such as is advocated by the government here
https://law.justia.com/cases/federal/appellat...
individual cases. Congress usurps that function when, in the guise of legislating, it enacts a case-specific rule that effectively dictates the outcome.
https://www.scotusblog.com/wp-content/uploads...
P.S.: Konkret im vorgegebenen Kontext aus dem OP würde ich wohl doch eher etwas wie # 1 oder 2 nehmen, wenn es wirklich um eine (zeitlich) einmalige Sache geht. Also dann vielleicht: a one-time provision
Wobei ich dann eigentlich den deutschen Ausdruck unpassend finde, da würde man eher von einer „Einmal-Regelung“ oder „einmaliger Sonderregel“ o.ä. sprechen, denke ich.
In anderem Zusammenhang funktioniert für eine „Einzellfallregelung“ dann vielleicht mein obiger Vorschlag.
Beiläufig (zu #3 - "Es handelt sich um eine sog. Regelungsabrede.") :
Es ist zumindest zweifelhaft, ob eine (ungekündigte) Betriebsvereinbarung als höherrangiges Recht durch eine Regelungsabrede abgelöst werden kann (wohl eher nicht).