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Wenn Du bei Leo unter "vermessen" als Adjektiv nachschaust, findest Du passende Übersetzungen:
Siehe Wörterbuch: vermessen
Gerne. :-)
Und vielen Dank für den Tipp. Das Buch scheint interessant zu sein; ich habe es auf meine Liste gesetzt.
In #0 wurde gefragt: Or is it a typo of "versessen"?
Interessant. Mit 'versessen' wäre der folgende Satz denkbar: "Ich bin nicht so versessen darauf, uns mit den Franzosen zu vergleichen." (Zwingend mit dem Wort "darauf".) Das hieße aber, dass einem der Vergleich zu mühevoll ist...
... Dies nur als "side remark".
Cro-Mignon, wenn dir "Middle England" gefällt, kann ich "Bournville" vom gleichen Autor empfehlen, er versucht darin, den Brexit zu erklären.
... "Ich bin nicht so versessen darauf, uns mit den Franzosen zu vergleichen." (re #4) ...
Den Satz würde ich, wenn, etwas anders formulieren : "Ich bin nicht versessen darauf, uns mit den Franzosen vergleichen zu wollen." ...
... weitere Varianten sind natürlich möglich ... :-)
Vielen Dank, penguin! Ist notiert.
Ich bin nicht versessen darauf, uns mit den Franzosen vergleichen zu wollen. (#6)
Mit Verlaub, ich würde das nicht so formulieren (nicht: formulieren wollen!). Ich weiß wohl, dass viele Menschen das so sagen, aber für mich ist wollen hier eine Blähform: Sie trägt nichts zur Bedeutungsdifferenzierung bei (außer vielleicht einer leichten Abschwächung) und erhöht nur die Zahl der Wörter.
Deutlich schlimmer finde ich allerdings die Kombination aus einem Nomen, dessen Bedeutung bereits das Element "Fähigkeit" enthält, mit dem Modalverb können. Vor Kurzem erst (so oder ähnlich) gelesen:
Wir müssen unsere Fähigkeit verbessern, uns verteidigen zu können.
Was soll das?
#7 If you're interested in Brexit I suggest you read Middle England before Bournville because Middle England covers the period 2010 until 2018 whereas Bournville starts later. Although Bournville is much wider reaching, stretching back to 1945, and is primarily concerned with Anglo-German relations.
Ist es "presumptuous" (wie im Wörterbuch) oder "presumptious" (wie in #2)??
#10 Yes, my bad, you're right although wikitionary suggests I might be archaic! presumptious - Wiktionary
I'm not sure it's archaic. Both forms are listed in OED, are entirely synonymous, dating to the 14th and 15th centuries respectively. The most recent example sentence for "presumptious" listed there is 2003. It's not the form I would use, but others seem to prefer using it.
Cro, einer meiner Lieblings-Blähsätze ist öfter mal auf Rechnungen zu finden: Die Leistungserbringung erfolgte im Februar. Da will dann auch jemand besonders elegant klingen.
FernSchreiber, I've read The Rotters' Club, Number 11 and Middle England.
@Fernschreiber:
There's a mnemonic trick here -- with many German verbs, the ver- prefix can be added to mean doing the thing wrong.
Vermessen as presumptuous, bold, etc. means to have 'mismeasured' oneself, to have exceeded the measure (über alle Maßen) or to have taken one's own measure as larger than it is (sich etwas anmaßen).
OT, No. 13: Das sehe ich nicht als aufgebläht an. Im Werks- oder Bauvertrag wird die Leistung i.d.R. über mehrere Monate erbracht, aber für die Steuer und die Umsatzlegung nach HGB ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung relevant, und der ist, wenn die Leistung vollendet bzw. abgenommen ist.
Zustimmung zu #16.
Anderes Beispiel: " Zeitpunkt der Leistungserbringung 16.12.22" ist z.B. bei einer Rechnung für ein Plug-in-Hybridfahrzeug nötig, wenn man noch die am Jahresende ausgelaufene Förderung in Anspruch nehmen wollte. Dann darf die Rechnung ruhig aus 2023 sein.
Ja, sicher, aber "Rechnungsdatum entspricht Leistungsdatum" erfüllt zumindest bei Übersetzungsrechnungen doch den gleichen Zweck. (geschrieben, bevor ich dein Edit gesehen hatte)
#16, #17: Das weiß ich. Das heißt aber doch nicht, dass man es so formulieren muss. Als nicht-aufgebläht ist für mich: Die Leistung wurde erbracht (so steht es auf meinen Rechnungen). Aber 'die Leistungserbringung erfolgte' ist gruselig.
Nun ja, gegen die von Dir bevorzugte Formulierung könnte man einwenden, daß die Leistung über viele Monate hinweg erbracht wurde ... die Dich störende Formulierung dagegen deutet durch ihre Künstlichkeit an, daß sie sich auf den "amtlichen" Zeitpunkt bezieht.
Das verstehe ich nicht. Ich sehe keinerlei inhaltlichen Unterschied zwischen
Die Leistung wurde im Januar 2023 erbracht
und
Die Leistungserbringung erfolgte im Januar 2023
Ich verstehe auch den letzten Satz nicht.
Mal back to topic: Wie würde denn der ganze Satz lauten?
"I am not so presumptious as to ..."?
That doesn’t sound too promising (for the context), I would say. And indeed the E. original uses the verb form:
I wouldn't presume to compare us to the French, in this regard, of course, but certainly, speaking personally, these are the things I most admire about the ...
Danke. Wäre "mein" Satz denn richtig, oder einfach komplett falsch? Oder nur unnötig geschraubt?
Not wrong, not stilted. I feel presumption and presumptuousness are more often things one ascribes to others rather than oneself. So “I am not so presumptuous as to, etc.” might be more in place where someone has just reproached one with precisely that, i.e., being presumptuous, and one takes up the cudgels in denying it. It seems heavy-handed and / or emotive here.
Ta 🙂
... um noch verspätet meinen Senf dazuzugeben: das Unbehagen mit diesem Satz liegt nicht darin, dass es ein Blähsatz ist. Es handelt sich um eine völlig überflüssige Substantivierung, die gerne verwendet wird, wenn jemand besonders "offiziell" klingen will, z.B. in wissenschaftlichen Arbeiten. Wird auch im Behördendeutsch gerne verwendet.
Wieviel lesbarer wäre: Die Leistung wurde im Januar 2023 erbracht.
Wieso 'wäre'? Das ist doch genau das, was ich schreibe.
Im Übrigen subsumiere ich "überflüssige Substantivierung" durchaus unter "Blähsatz", deshalb ist das für mich kein Gegensatz.
Gibson: "Wäre" ausgehend vom Ausgangssatz, nicht von deinem (den ich offenbar überlesen habe). Im Übrigen wollte ich dir nicht wiedersprechen, sondern einfach nur das Unbehagen präzisieren. 😉
Alles gut :-)
mbshu, erklärst du mir noch, was für dich der Unterschied in #21 ist?
No. 20 f.: Ich gehe von einem Bauprojekt (oder nach Wahl von einem Buchprojekt eines Übersetzers) aus. Die Leistungserbringung erfolgt über etliche Monate.
Der rechtlich und steuerlich relevante Zeitpunkt der Leistungserbringung ist aber der Abnahmetag (oder der Tag, an dem die fertige Übersetzung eingereicht wird). Die Leistungserbringung erfolgte ... drückt in meinem Verständnis gerade durch die Künstlichkeit der Formulierung an, daß es nicht um die tatsächliche, sich über Monate hinziehende Leistungserbringung geht, sondern um den Stichtag. (In unseren Rechnungen schreiben wir übrigens diesen Satz nicht, sondern schlichtweg Leistungsdatum: dd.mm.yyyy.)
Danke für die Erklärung. Ich stimme dem überhaupt nicht zu, freue mich aber über die Rückmeldung :-)
Siehe #18: Wir haben immer "Rechnungsdatum entspricht Leistungsdatum" geschrieben, diese Formulierung hatte unser Steuerberater empfohlen.
Aber das stimmt ja nicht immer. Wenn ich im Februar eine Rechnung für Januar schreibe, ist das doch ein anderer Monat?
Ja, das ist ein Problem. Wenn ich etwas im Netz bestelle , ärgere ich mich immer, wenn so ein Satz wie in #33 auf der Rechnung steht, auch wenn das Rechnungsdatum mehr als eine Woche vor der tatsächlichen Lieferung liegt (ist zwar für den Endverbraucher meist egal, aber trotzdem unwahr).
Das war nie unwahr. Rechnungen wurden entweder beigelegt oder am gleichen Tag geschrieben. Relevant ist das nur beim Verbuchen der Mehrwertsteuer. Übersetzer, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, schreiben da etwas anderes.
Rechnungen wurden entweder beigelegt oder am gleichen Tag geschrieben.
Das stimmt in meinem Fall einfach nicht. Ich schreibe am Ende des Monats die Rechnungen für den Unterricht, den ich im Laufe des Monats gegeben habe, und manchmal wird es auch der 1. oder 2. des Folgemonats. Aber die Leistung liegt im Vormonat. Und auch bei Übersetzungen berechne ich keineswegs immer gleichzeitig mit der Übersetzung.
Davon wird der Satz aber doch nicht unwahr. Man kann die Formulierung ja flexibel anpassen. Relevant ist das sowieso nur für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Versteh ich nicht. Wenn das Rechnungsdatum nicht dem Leistungsdatum entspricht, dann ist er unwahr. Wenn man ihn anpasst, ist es nicht mehr der Satz. Angepasst kommt etwas heraus wie "die Leistung wurde am xx erbracht", und damit schließt sich der Kreis.