Das ist alles, denke ich, bekannt, Kurt A.
Vielleicht hast du bei "notre ramoneur" eine Facette übersehen. Aus Erfahrung weiß ich, dass man nur den Bezirksschornsteinfeger des Bezirks beanspruchen konnte, in dem das jeweilige Gebäude liegt. Insofern würde ich - wie oben - durchaus bei unserem Bezirksschornsteinfeger von "unserem" Bezirksschornsteinfeger sprechen.
Statt "ramoneur chargé de l'inspection du foyer" könnte man auch kurz und bündig "le ramoneur compétent" oder "le ramoneur compétent de district" oder "le ramoneur de district" sagen (alle drei auch im Internet zu finden).
In Niedersachsen waren die Bez-Schfs vor ihrer Abschaffung auch noch mit der Kontrolle von den a dato zwingend vorgeschriebenen Feuermeldern betraut worden - diese Kontrollfunktion war allerdings nicht hoheitlich festgelegt, aber sie mussten wohl irgendwie getröstet werden.