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    Französisch gesucht

    soweit ein Wohnungsrecht bestellt ist

    Betreff

    soweit ein Wohnungsrecht bestellt ist

    Quellen

    Schenkungsurkunde


    Soweit hier ein Niessbrauch- oder Wohnungsrecht bestellt ist, beginnt die Frist nicht, innerhalb deren Laufs Pflichtteilsergängungsansprüche Dritter wegen gegenwärtiger Zuwendung abschmelzen.

    Kommentar

    Was bedeutet hier bestellen und wie wird das übersetzt ?

    Kann ich abschmelzen mit diminuer übersetzen ?

    Verfassersalamandre (695837) 23 Mär. 23, 18:28
    Kommentar

    Lorsqu'un usufruit ou un droit de domicile est documenté...

    abschmelzen - diminuent, se réduisent, s'amenuisent, deviennent caducs

    Il faut être tordu (ou avocat, ou gratte papiers) pour formuler une telle phrase

    #1Verfasser leloup54 (865959) 24 Mär. 23, 11:13
    Kommentar

    Das deutsche Erbrecht besagt, dass wenn ein Erblasser zu Lebzeiten eine Schenkung gemacht hat, dass daran die Erben mit ihrem Pflichtanteil einen Anspruch haben. Dieser schmilzt allerdings über die Zeit ab und ist nach 10 Jahren verjährt. Etwas analoges gibt es im franz. Erbrecht nicht. Dort würde ein solcher Anspruch nicht verjähren. Von daher kann man also nicht mehr verschenken, als man freie Anteile hat (quotité disponible).

    Wenn es eine vergleichbare Regelung nicht gibt, dann gibt es dafür auch keine normative Begriffe. Ich denke, du kannst das frei (auch wörtlich) übersetzen.


    Bestellt würde ich hier mit "a été établi" oder "a été constitué" übersetzen.

    #2Verfasser robojingler (1321596) 24 Mär. 23, 12:25
    Kommentar

    Steht in dem Text Wohnungsrecht?


    Beim Wohnrecht wird ein Mitbenutzungsrecht vereinbart, nachdem der Berechtigte einen Teil des Hauses oder der Wohnung bewohnen darf, ohne selbst Eigentümer zu sein. Das Wohnungsrecht hingegen schließt die Nutzung des Eigentümers aus und die Wohnung, bzw. das Haus, wird ausschließlich von dem Berechtigten genutzt.


    Oder Wohnrecht?

    Das Wohnrecht, wie auch das Nießbrauchrecht, sind Nutzungsrechte an einer Immobilie. Der Unterschied besteht vorwiegend darin, dass das Wohnrecht nur das Recht beinhaltet, eine Immobilie persönlich zu bewohnen. Während das Nießbrauchrecht darüber hinaus das Recht gewährt, auch die Nutzungen (Früchte) aus dem Objekt zu ziehen.


    #3Verfasser hannabi (554425) 24 Mär. 23, 13:13
    Kommentar

    VIelen Dank für die Antworten.

    @hannabi : Ja im Text steht "Wohnungsrecht"

    #4Verfassersalamandre (695837) 26 Mär. 23, 19:58
    Kommentar

    @ leloup : tu m'as fait rire avec ton commentaire :)) TORDU oui... 16 pages !


    #5Verfassersalamandre (695837) 26 Mär. 23, 20:04
    Kommentar

    @robojingler : vielen Dank !!!!! klingt sehr gut

    #6Verfassersalamandre (695837) 26 Mär. 23, 20:05
     
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