#5 nein, denn danach folgt "unterschrieben vom Anzeigeerstatter"
Ich versuche das mal in halbwegs verständlichen Deutsch zu schreiben.
Y para que conste, (Und zur Feststellung)
se extiende por diligencia que, (ausgestellt mit der gegebenen Sorgfalt)
dandose por instruido, (durch Belehrung desjenigen)
es firmada por el denunciate, (unterschrieben durch den Anzeigeerstatter)
instructor y secretario que lo certifica. (bestätigt durch den Ermittlungsbeamten und seinem Sekretär(Protokollführer)
Es wird festgehalten, das der Anzeigeerstatter belehrt wurde, dies durch Unterschrift bestätigt und das dies duch den Ermittlungsbeamten und seinem Protokollführer bezeugt/bescheinigt wird.
(Ich denke, eine Beglaubigung ist das nicht.)
Ich möchte anmerken, dass ich weder Übersetzer bin, noch Ahnung von der Juristerei besitze. Das ist lediglich aus meiner Erfahrung heraus interpretiert worden.