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Klagebelehrung in einem österreichischem Rentenbescheid.
“Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von drei Monaten ab Zustellung Klage beim zuständigen Arbeits und Sozialgericht oder bei…….einbringen.”
File an action against this notice/decision?
“Durch die Klage tritt der Bescheid im Umfang des Klagebegehrens außer Kraft”
The action will render the notice/decision ineffective within the scope of the claim?
Bin mir nicht sicher, ob “action” für “Klage” in diesem Zusammenhang richtig ist und wäre für Kommentare bzw. Vorschläge dankbar.
Konkret kann ich die Frage nicht beantworten, meine aber einmal irgendwo
to lodge an appeal against the notification with the ... court at ...
gelesen zu haben.
Vielleicht findest Du bei der Pensionsversicherungsanstalt ein Merkblatt in englischer Sprache.
The insurance institution will make a decision on the pension application in an official notification. A complaint may be lodged with the competent Labour and Social Court within three months of delivery of the official notification.
https://www.oesterreich.gv.at/en/themen/arbei...
Appeal sounds good to me too, but when in Rome Vienna? See above.
Ich stimme Dir zu, lieber wie in Wien 🙂
Vielen Dank euch beiden, hat mir sehr geholfen. In deutschen Dokumenten heißt es meistens Widerspruch oder Einspruch – habe “Klage” wohl etwas zu wörtlich genommen.
Nun, das sind unterschiedliche Rechtsbehelfe - einen *Widerspruch* legt man bei derselben oder der nächstübergeordneten Behörde gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde* ein (einen "Einspruch" kenne ich da nicht); eine *Klage* kann auch gegen einen Verwaltungsakt gerichtet sein, wird aber beim Gericht erhoben.
*zur vollständigen Verwirrung sei der Vollständigkeit halber angemerkt, dass es auch *Widersprüche* und *Einsprüche* gegen vom Gericht erlassene Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide sowie *Einsprüche* gegen Versäumnisurteile gibt 😉
Man kann sogar über zu viele Einsprüche Klage führen ;.)
Bei einer formellen Rechtsbelehrung muss jedes Wort ernst genommen werden, und eine Klage ist, wie schon ausgeführt, etwas anderes als Widerspruch, Einspruch oder Berufung. Es verbietet sich auch, bundesdeutsche Rechtsterminologie auf Österreich umzulegen.
Mit welcher Folge für die konkrete Anfrage?
## 4,5:
"Einspruch" ist das Rechtsmittel z.B. bei Steuer- und Bußgeldbescheiden.