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  • Subject

    Klage

    Sources

    Klagebelehrung in einem österreichischem Rentenbescheid.


    “Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von drei Monaten ab Zustellung Klage beim zuständigen Arbeits und Sozialgericht oder bei…….einbringen.”


    File an action against this notice/decision?


    “Durch die Klage tritt der Bescheid im Umfang des Klagebegehrens außer Kraft”


    The action will render the notice/decision ineffective within the scope of the claim?


    Bin mir nicht sicher, ob “action” für “Klage” in diesem Zusammenhang richtig ist und wäre für Kommentare bzw. Vorschläge dankbar.



    AuthorCape (482504) 23 May 23, 11:16
    Comment

    Konkret kann ich die Frage nicht beantworten, meine aber einmal irgendwo

    to lodge an appeal against the notification with the ... court at ...

    gelesen zu haben.

    Vielleicht findest Du bei der Pensionsversicherungsanstalt ein Merkblatt in englischer Sprache.

    #1Author wienergriessler (925617)  23 May 23, 11:33
    Sources

    The insurance institution will make a decision on the pension application in an official notification. A complaint may be lodged with the competent Labour and Social Court within three months of delivery of the official notification.


    https://www.oesterreich.gv.at/en/themen/arbei...

    Comment

    Appeal sounds good to me too, but when in Rome Vienna? See above.

    #2AuthorAE procrastinator (1268904) 23 May 23, 11:41
    Comment

    Ich stimme Dir zu, lieber wie in Wien 🙂

    #3Author wienergriessler (925617)  23 May 23, 11:42
    Comment

    Vielen Dank euch beiden, hat mir sehr geholfen. In deutschen Dokumenten heißt es meistens Widerspruch oder Einspruch – habe “Klage” wohl etwas zu wörtlich genommen.


    #4AuthorCape (482504) 23 May 23, 12:13
    Comment

    Nun, das sind unterschiedliche Rechtsbehelfe - einen *Widerspruch* legt man bei derselben oder der nächstübergeordneten Behörde gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde* ein (einen "Einspruch" kenne ich da nicht); eine *Klage* kann auch gegen einen Verwaltungsakt gerichtet sein, wird aber beim Gericht erhoben.


    *zur vollständigen Verwirrung sei der Vollständigkeit halber angemerkt, dass es auch *Widersprüche* und *Einsprüche* gegen vom Gericht erlassene Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide sowie *Einsprüche* gegen Versäumnisurteile gibt 😉

    #5Author B.L.Z. Bubb (601295)  23 May 23, 13:35
    Comment

    Man kann sogar über zu viele Einsprüche Klage führen ;.)

    #6Author wienergriessler (925617) 23 May 23, 14:10
    Comment

    Bei einer formellen Rechtsbelehrung muss jedes Wort ernst genommen werden, und eine Klage ist, wie schon ausgeführt, etwas anderes als Widerspruch, Einspruch oder Berufung. Es verbietet sich auch, bundesdeutsche Rechtsterminologie auf Österreich umzulegen.

    #7AuthorRominara (1294573) 23 May 23, 15:28
    Comment

    Mit welcher Folge für die konkrete Anfrage?

    #8Author wienergriessler (925617) 23 May 23, 15:31
    Comment

    ## 4,5:


    "Einspruch" ist das Rechtsmittel z.B. bei Steuer- und Bußgeldbescheiden.

    #9Author Analphabet (1034545) 23 May 23, 20:29
    Comment
    Stimmt.
    #10Author B.L.Z. Bubb (601295) 23 May 23, 21:12
     
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