It looks like you’re using an ad blocker.
Would you like to support LEO?
Disable your ad blocker for LEO or make a donation.
Aus einem gerichtlichen Schreiben in einem Familienverfahren (Unterhalt).
"In der Familiensache Land NRW (zur Erläuterung: das Jugendamt des Wohnorts des Kindes) gegen Mister Blue liegt dem Gericht beigefügter Antrag auf Bezifferung des Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses vor. Sie erhalten hiermit Gelegenheit binnen zwei Wochen begründete Einwendungen zu erheben." usw.
Das ist das erste Mal, dass ich in diesem Verfahren Schriftstücke übersetze, daher kenne ich den Vorlauf nicht, aber es geht um ein Verfahren mit dem Ziel, einen im Ausland lebenden Vater zur Zahlung von Kindesunterhalt zu bewegen. Anderen Dokumenten entnehme ich, dass es bereits einen Vollstreckungstitel gibt und dass im Zielland (UK) nun die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt werden soll. Im Internet lese ich, dass das Jugendamt solche Titel selbst erstellen kann, wenn der säumige Zahler zustimmt.
Aber dieser Titel ist nicht beziffert. (Dass es so etwas gibt, hätte ich nicht gedacht.) Das Gericht wird jetzt gebeten, den bestehenden Titel zu beziffern.
Kennt sich jemand damit aus oder hätte zumindest eine Idee für die Übersetzung dieses Ungetüms?
Mein Vorschlag
https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_f...
If a maintenance order to be enforced in a foreign country established the maintenance amount as a percentage of the minimum maintenance amount pursuant to section 1612a of the Civil Code, upon application therefor the maintenance owed shall be specified as a sum.
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__24...
(1) Soll ein Unterhaltstitel, der den Unterhalt nach § 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs als Prozentsatz des Mindestunterhalts festsetzt, im Ausland vollstreckt werden, ist auf Antrag der geschuldete Unterhalt auf dem Titel zu beziffern.
This might help.
....the enclosed motion requesting that it specify the amount of maintenance owed under the maintenance order as a sum.