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  • Betreff

    Reversal of Chargeback

    Quellen

    Glossar einer Bank

    Kommentar

    Liebe Leos,

    kennt eventuell jemand von euch den Fachterminus dafür?

    Ganz herzlichen Dank vorab!

    Verfasser Miracle23 (406543) 05 Jun. 23, 19:15
    Kommentar

    Wie lautet denn die Definition im Glossar auf Englisch?

    #1Verfasser wienergriessler (925617)  05 Jun. 23, 21:23
    Kommentar

    Ich denke, es gibt keinen deutschen Fachbegriff dafür.

    Ein chargeback ist im englischen Sprachraum vor allem die Rückbuchung aufgrund der Anullierung einer Kreditkartenbuchung. Die Rechtmäßigkeit der Buchung oder die vertragsgemäße Leistungserfüllung werden vom Kunden bezweifelt. In diesen Fällen wird bis zur Klärung des Sachverhalts der Betrag (zu)rückgebucht.


    Wenn der Fall geklärt ist, gibt es zwei mögliche Ergebnisse. Die Rechnung wird zurückgezogen, der Kunde bekommt recht. Dann bleibt es bei der Rückbuchung, der Schaden liegt beim Rechnungssteller. Im anderen Fall ist der Kunde natürlich zahlungspflichtig, die Rückbuchung ist aber erfolgt und der Betrag muss erneut angewiesen werden. Das wäre reversal of a chargeback.


    Soweit ich weiß, bietet keine deutschsprachige Bank (in D, A, CH, B, I) das als Leistung an. Der Bezahlvorgang muss durch den Kunden erneut ausgelöst werden. Die Bank übernimmt diese Tätigkeit nicht; damit entfällt die Notwendigkeit, hierfür einen Begriff zu finden.

    #2Verfasser reverend (314585) 05 Jun. 23, 22:57
    Kommentar

    ... damit entfällt die Notwendigkeit, hierfür einen Begriff zu finden. ... -- Was aber nichts an der Tatsache ändert, dass die Übersetzerin, der Übersetzer eine Formulierung finden muss, um diesen Sachverhalt auch auf Deutsch ausdrücken zu können ...

    ... Deine Erläuterung in #2 ist immerhin schon mal ein Anfang dafür ... :-)

    #3Verfasser no me bré (700807) 06 Jun. 23, 08:29
    Kommentar

    Ihr Lieben,

    ich danke euch herzlich für eure Erklärungen. Der Sachverhalt ist mir klar, aber leider fehlt mir noch immer ein fachlich schöner Terminus dafür. Habt ihr vielleicht dahingehend noch eine Idee?

    Sonnigen Dank vorab!

    #4Verfasser Miracle23 (406543) 06 Jun. 23, 10:37
    Kommentar

    Keine Übersetzung, aber vielleicht kannst Du hieraus etwas basteln:


    Sollten wir auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen feststellen, dass die Reklamation des Karteninhabers nicht gerechtfertigt ist, wird das Chargeback von uns an das kartenausgebende Kreditinstitut zurückgegeben („Reversal“) und die erneute Gutschrift des Kartenumsatzes zu Ihren Gunsten veranlasst

    Broschüre zur Kartenakzeptanz (telecash.de)

    #5Verfasser wienergriessler (925617) 06 Jun. 23, 10:59
    Kommentar

    Ganz herzlichen Dank für deine rasche Antwort #wienergriessler !

    #6Verfasser Miracle23 (406543) 06 Jun. 23, 11:09
    Kommentar

    Guter Fund: es gibt diesen Service also doch im deutschsprachigen Bereich. Da lag ich also falsch.

    Eigentlich ist es ja eine Rückrückbuchung, aber der Begriff ist unschön. Wie wäre es mit der Umkehr oder Stornierung einer Rückbuchung?

    #7Verfasser reverend (314585) 06 Jun. 23, 11:20
    Kommentar

    Lieben Dank! Da ich schon liefern musste, hatte ich mich auf für Stornierung entschieden. Freue mich, dass du dies damit bestätigst.

    #8Verfasser Miracle23 (406543) 06 Jun. 23, 17:22
     
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