Ich denke, es gibt keinen deutschen Fachbegriff dafür.
Ein chargeback ist im englischen Sprachraum vor allem die Rückbuchung aufgrund der Anullierung einer Kreditkartenbuchung. Die Rechtmäßigkeit der Buchung oder die vertragsgemäße Leistungserfüllung werden vom Kunden bezweifelt. In diesen Fällen wird bis zur Klärung des Sachverhalts der Betrag (zu)rückgebucht.
Wenn der Fall geklärt ist, gibt es zwei mögliche Ergebnisse. Die Rechnung wird zurückgezogen, der Kunde bekommt recht. Dann bleibt es bei der Rückbuchung, der Schaden liegt beim Rechnungssteller. Im anderen Fall ist der Kunde natürlich zahlungspflichtig, die Rückbuchung ist aber erfolgt und der Betrag muss erneut angewiesen werden. Das wäre reversal of a chargeback.
Soweit ich weiß, bietet keine deutschsprachige Bank (in D, A, CH, B, I) das als Leistung an. Der Bezahlvorgang muss durch den Kunden erneut ausgelöst werden. Die Bank übernimmt diese Tätigkeit nicht; damit entfällt die Notwendigkeit, hierfür einen Begriff zu finden.